Abschnitt 4.2 - 4.2 Fahrerhäuser mit Liegeplätzen
Bewegliche Liegeplätze müssen in angehobener Stellung formschlüssig gesichert werden.
Während der Fahrt sind Sicherungen gegen das Herabfallen von Personen von Liegeplätzen bestimmungsgemäß zu verwenden.
Bewegliche Aufstiege zu Liegeplätzen sind vor Fahrtbeginn in Fahrstellung zu bringen bzw. zu verstauen.