Anlage 2 Brandschutzkonzept für gewerblich genutzte Gebäude, angelehnt an die vfdb-Richtlinie 01/01
Inhaltsübersicht
1. Allgemeine Angaben
Beschreibung des Gebäudes, der baulichen Anlage und der örtlichen Situation im Hinblick auf den Brandschutz
Art der Nutzung
Beurteilungsgrundlage (Planungsstand und Rechtsgrundlage)
Anzahl und Art der die bauliche Anlage nutzenden Personen
Brandlast der Nutz- und Lagerflächen
Darstellung der Schutzziele und insbesondere Beschreibung der Schwerpunkte der Schutzziele z.B. zum Personen-, Sachwert-, Denkmal-, Unfall- und Umweltschutz
Risikoanalyse und Benennung der Risikoschwerpunkte
2. Abweichungen von baurechtlichen oder anderen Vorschriften
Aussage, dass keine Abweichungen von baurechtlichen oder anderen Vorschriften geplant sind, oder »bis auf nachfolgende Abweichungen werden zutreffende Anforderungen eingehalten«.
Jeder Antrag ist zu begründen z.B.:
Warum kann das Baurecht nicht eingehalten werden?
Aufzählen der Kompensationsmaßnahme
eigene Aussage zur Vertretbarkeit der Abweichung bzw. der Schutzzielerreichung
Bei genehmigten Gebäuden sind die vorhandenen Abweichungen ebenfalls aufzuzählen. Bei Änderungen in den betreffenden Bereichen ist darzulegen, warum diese bereits genehmigten Abweichungen noch vertretbar sind.
3. Festlegung der Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes
3.1. Baulicher Brandschutz
Abschottungsprinzip Tragfähigkeit
Einhaltung der Abstandsflächen (Art. 6 BayBO)
Brandabschnitte; Brandwände (Art. 28 BayBO)
Anlage 2 Brandschutzkonzept für gewerblich genutzte Gebäude, angelehnt an die vfdb-Richtlinie 01/01 – Seite 227 – 01.02.2011>>
Darlegung, wo sich die Brandwände befinden (nur teilweise aus den Eingabeplänen ersichtlich). Zum Beispiel: Äußere Brandwände sind .........., innere Brandwände sind ..........
Ausbildung der Brandwände im Dachbereich, Abstände von Gauben oder anderen Öffnungen von den Brandwänden
Auch hier empfiehlt sich ein Lageplan mit der Darstellung der Brandabschnitte.
tragende Teile, tragende Wände, Geschossdecken mit tragender Funktion (Art. 25 BayBO bzw. Sonderbauverordnung)
Außenwände (Art. 26 BayBO bzw. Sonderbauverordnung)
Trennwände und Türen (Art. 27 BayBO bzw. Sonderbauverordnung)
Decken als Raumabschluss (Art. 29 BayBO bzw. Sonderbauverordnung)
Dachdecken Dächer (Art. 30 BayBO bzw. Sonderbauverordnungen)
Erster und zweiter Rettungsweg und Rettungswegausbildung (Art. 31 BayBO)
Führung der Rettungswege (z.B. erster Rettungsweg über den Flur und den Treppenraum bis zur öffentlichen Straße, zweiter Rettungsweg über tragbare oder Drehleitern)
bauliche Ausführung der Rettungswege (ggf. Sicherung des Fluchtweges innerhalb eines Aufenthaltsraumes z.B. bei einem Großraumbüro oder einer Gaststätte, Nachweis der Anforderung an den Flur, an den Treppenraum und bis auf die öffentliche Verkehrsfläche)
Sicherung der Anleiterung über Flächen für die Feuerwehr oder bei Gebäuden geringer Höhe Möglichkeit der Aufstellung von tragbaren Leitern und Sicherung der Zugänglichkeit zu den Aufstellplätzen
Überstiegshilfen von Dachflächenfenstern auf Leitern der Feuerwehr (Schneefanggitter)
Sicherung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der anleiterbaren Fenster vom Gebäudeinneren
3.2. Gebäudetechnischer Brandschutz (Art. 37 bis 43 BayBO bzw. Sonderbauvorschriften)
Die haustechnischen Anlagen, welche in dem Gebäude vorhanden sind oder sein werden, sind aufzuzählen.
Anlage 2 Brandschutzkonzept für gewerblich genutzte Gebäude, angelehnt an die vfdb-Richtlinie 01/01 – Seite 228 – 01.02.2011<<>>Aufzüge
Leitungsanlagen
elektrische Anlagen
Lüftungsanlagen
Feuerungsanlagen
Abfallanlagen und Räume für die Lagerung von Abfall
Kälteanlagen
andere haustechnische Anlagen
Es ist eindeutig darzulegen, dass und ggf. wie alle jeweils zutreffenden Vorschriften eingehalten werden und wie das Abschottungsprinzip, trotz der Verlegung von Leitungsanlagen unterschiedlichster Art, nicht zerstört wird. Das trifft vor allem auf die Sicherung von Rettungswegen zu.
Die erforderlichen Maßnahmen oder die genaue Umsetzung in größeren Gebäuden mit umfangreicher Gebäudetechnik ist z.B. im Rahmen eines gebäudetechnischen BS-Konzeptes zu planen (Anlage zum BS-Nachweis). Diese Planungen sind frühzeitig mit dem bautechnischen BS-Konzept abzustimmen, da die erforderlichen Leitungsdurchführungen oder Durchdringungen bei den Baumaßnahmen zu berücksichtigen sind. Das trifft auch auf die Planung von späteren Nachbelegungen zu.
Im Zusammenhang mit der Nachweisführung wird auf die in den einzelnen Sonderverordnungen wie z.B. Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung und der Verordnungen für technische Anlagen wie in § 8 EltbauV geforderten zusätzlichen Bauvorlagen hingewiesen.
3.3. Anlagentechnischer Brandschutz
Brandmeldeanlagen
Löschanlagen/Sauerstoffreduzierung
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen/Differenzdruckanlagen
Lüftungsanlagen
Überdruckbelüftung
Blitzschutz
Die erforderlichen sicherheitstechnischen Anlagen sind von einem Fachplaner zu planen. Zur Sicherung des Vieraugenprinzips sind in allen Sonderbauten diese Anlagen von einem Sachverständigen für diese sicherheitstechnischen Anlagen (SV Bau) zu prüfen und die Wirksamkeit und Betriebssicherheit ist zu bescheinigen (SPrüfV).
3.4. Organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz
Angabe über das Erfordernis einer Brandschutzordnung nach DIN 14096, einer Evakuierungsplanung und von Rettungswegplänen
Anlage 2 Brandschutzkonzept für gewerblich genutzte Gebäude, angelehnt an die vfdb-Richtlinie 01/01 – Seite 229 – 01.02.2011<<>>Brandschutzbeauftragter
Festlegung von Haupt- und Nebengängen
Kennzeichnung der Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen
Bereitstellung von Kleinlöschgeräten (Feuerlöschgeräte, Brandschutzdecken)
Hinweis auf Ausbildung des Personals in der Handhabung von Kleinlöschgeräten und auf die jährliche Einweisung der Mitarbeiter in die Brandschutzordnung
Einrichtung einer Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr oder Selbsthilfekräfte
3.5. Abwehrender Brandschutz
Sicherung der Zugänglichkeit bzw. Zufahrtsmöglichkeit
Einrichtung eines Schlüsseldepots (Feuerwehrschlüsselkasten)
Flächen für die Feuerwehr (Aufstellflächen- und Bewegungsflächen)
Beschilderung der Brandschutzeinrichtungen (BMZ, Sprinklerzentrale)
Löschwasserversorgung, Löschmittelversorgung (z.B. Schaummittel)
Löschwasserrückhaltung
Erstellung eines Feuerwehrplanes nach DIN 14095
Festlegung zentraler Anlaufstellen für die Feuerwehr
Beratung der Einsatzkräfte durch fach- und ortskundige Mitarbeiter
4. Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
besondere Brandschutzmaßnahmen entsprechend dem Baufortschritt
Verantwortlichkeiten bzw. Zuständigkeiten definieren
Festlegung der erforderlichen Qualifikation von ausführenden Firmen
Hinweise zu Ausführungen ggf. mit Vorgabe der erforderlichen Nachweise
5. Zusätzliche Dokumentationen
Bestuhlungs- oder Lagepläne
erforderliche Abnahmen, wiederkehrende Überprüfungen und Wartungen von sicherheitstechnischen Anlagen oder Einrichtungen
Angaben zur notwendigen Dokumentation
Hinweise zur Verantwortlichkeit im Betrieb
Hinweis zur Pflege des Brandschutzkonzeptes (Fortschreibung)
Dazu gehören weitere Bauvorlagen entsprechend den Sonderbauverordnungen.
Anlage 2 Brandschutzkonzept für gewerblich genutzte Gebäude, angelehnt an die vfdb-Richtlinie 01/01 – Seite 230 – 01.02.2011<<