Abschnitt 3.8 - 3.8 Sonderbetonfertigteile
3.8.1
Herstellung von Bauteilen aus Polymerbeton
Polymerbeton besteht aus mineralischen Körnungen sowie einem Gemisch aus Reaktionsharzen (zum Beispiel Polyester, Epoxid, Phenol), Härter und Beschleunigerstoffe. Hierdurch erhalten diese Baustoffe eine höhere chemische Beständigkeit sowie eine größere mechanische Festigkeit. Bei der Verarbeitung der Polymerbetone kommt es insbesondere durch den Einsatz der chemischen Bindemittel zu besonderen Gefährdungen.
Abb. 88 getrennte Lagerung von Härter und Beschleuniger
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Gefährdungen |
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Achten Sie bei der Verarbeitung von Polymerbetonen insbesondere auf folgende Gefährdungen:
Brand- und Explosionsgefahr
Gesundheitsgefährdung beim Einatmen und Verschlucken
Reizung oder Verätzung der Augen, Haut und Atmungsorgane
sensibilisierende Wirkung.
Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:
Maßnahmen |
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Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz der Gefahrstoffe durch.
Ersetzen Sie Gefahrstoffe nach Möglichkeit durch weniger gefährliche Stoffe (Substitutionsgebot).
Setzen Sie nach Möglichkeit geschlossene Systeme und geeignete Absaugeinrichtungen ein.
Bevorraten Sie die Gefahrstoffe nur in geeigneten Behältnissen und Lägern.
Halten Sie im Arbeitsbereich nur die für den Arbeitsprozess erforderlichen Mengen vor.
Vermeiden Sie Hitzeeinwirkungen durch offene Flammen und heiße Oberflächen.
Vermeiden Sie elektrostatische Aufladung zum Beispiel durch Erdung sowie geeignete Schutzkleidung und Sicherheitsschuhe.
Setzen Sie explosionsgeschützte Armaturen und funkenfreie Werkzeuge ein.
Halten Sie geeignete Löschmittel in ausreichender Menge vor.
Achten Sie darauf, dass Ihre Beschäftigten geschlossene Arbeitskleidung tragen und beschmutzte oder getränkte Kleidungsstücke wechseln.
Stellen Sie geeignete Schutzhandschuhe und geeigneten Augenschutz bereit. Achten Sie auf chemische Beständigkeit des Handschuhmaterials gegenüber den eingesetzten Arbeitsstoffen und Lösemitteln. Beachten Sie die Durchschlagzeiten der Handschuhe.
Sorgen Sie für die konsequente Nutzung der persönlichen Schutzausrüstungen.
Stellen Sie einen Hautschutzplan auf und sorgen Sie für seine Beachtung.
Beim Umgang mit den Gefahrstoffen dürfen Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht essen, trinken oder rauchen.
Saugen Sie anfallende Stäube beim Nachbearbeiten ausgehärteter Produkte ab.
Treffen Sie auch bei der Reinigung der Arbeitsmittel die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Abb. 89 Mischanlage mit Abluftabsaugung
Abb. 90 Nutzung einer Absaugeinrichtung bei der Bearbeitung von Betonprodukten aus Polymerbeton
3.8.2 Schleuderbetonfertigteile
Eine Methode zur Herstellung von Bauteilen in zentralsymmetrischen Querschnitt, wie zum Beispiel Masten, Pfeiler, Stützen und Rohre ist das Schleuderbetonverfahren. Dabei wird der Beton in schnell rotierende Schalungen verdichtet, die in der Regel aus Stahlformen bestehen. Bei diesem Fertigungsverfahren entstehen insbesondere infolge der schnellen Rotation besondere Gefährdungen durch zum Beispiel Lärm, Vibration, Quetsch-, Scher- und Fangstellen.
Das Herstellungsverfahren beinhaltet folgende Arbeiten:
Einschalen, Schließen der Schalung, Ausschalen
Bewehren, Betonieren und Verdichtungen
Reinigen und Lagern der Schalungen
Lagern der Fertigteile
Abb. 91 Bewehrung in der halben Schalungsform für das Betonfertigteil
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Abb. 92 Entnahme des Betonfertigteils aus der Schalung
Gefährdungen |
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Bei den Schalungs-, Bewehrungs-, Betonier- und Verdichtungsarbeiten achten Sie grundsätzlich auf folgende Gefährdungen:
Stolpern, Stürzen, Ausrutschen, Anstoßen im Bereich der Stahlschalungen
Schneiden, Stechen, an zum Beispiel überstehenden Spannstählen, scharfen Kanten
Quetschen, Scheren von Körperteilen wegen Umgehen oder Manipulation von Schutzeinrichtungen
manuelle Gefährdungen bei der Montage von zum Beispiel Schalungsteilen, Einheben der Bewehrungsteile, manuellen Arbeiten mit beziehungsweise an Bewehrungsstählen
Herabstürzen von Verbindungsmitteln von Schalungsteilen, -elementen beim Aufbau oder dem Entschalen nach dem Erhärtungsprozess
Verletzungen beim Einsatz von Handwerkzeugen, zum Beispiel Hammer, Schraubenschlüssel
Augen- und Hautverletzungen durch zum Beispiel Beton
beim Einölen der Schalungen besteht Ausrutschgefahr sowie Belastungen der Haut und der Atemwege
Brand- und Explosionsgefahr beim Umgang mit Trennmitteln, zum Beispiel beim Versprühen
Heben und Tragen von schweren Lasten
Funkenflug, Lärm, Schnitt-, Quetsch- und Abtrennverletzungen beim Durchtrennen von Bewehrungsstählen
getroffen werden durch nicht sicher angeschlagene oder nicht ausreichend ausgehärteten Fertigteile und
getroffen werden beim Transport von Stahlschalungen oder ungewollte Pendelbewegungen der Lasten
manuelle Gefährdungen:
bei der Verdichtung des Frischbetons durch die Rotation der Schalung
bei Nachbehandlungsarbeiten beim Drehen des Fertigteils auf der Lagerungsrollen
Lärm bei Verdichtung
Gefahrstoffe - Zement, Beschichtungen, zum Beispiel Nachbehandlungsmittel bei "Betonkosmetikarbeiten"
Verletzungen durch unsachgemäße Lagerung der Betonfertigteile und der Schalungen
Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:
Maßnahmen |
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Sorgen Sie für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Arbeits- und Verkehrsbereich und vermeiden Sie Stolperstellen.
Stellen Sie geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung, insbesondere Augen-, Gehör-, Hand- und Fußschutz, auch Kopfschutz.
Achten Sie darauf, dass beim Zusammenbau der Schalungsteile die Gefahrbereiche immer optimal einsehbar sind und sorgen Sie dafür, dass sich nur mit diesen Arbeiten beauftragte Beschäftigte in diesem Bereich aufhalten.
Beseitigen Sie auf sich bewegenden Teilen, zum Beispiel Schalungen, Betonfertigteile lose Teile die herabstürzen können.
Stellen Sie nur geeignete und sichere Werkzeuge zu Verfügung und verweisen auf deren bestimmungsgemäße Verwendung.
Verwenden Sie möglichst Trennmittel, die keine gefährlichen Eigenschaften im Sinne der Gefahrstoffverordnung besitzen.
Sollte dies nicht möglich sein, sorgen Sie dafür, dass zum Beispiel:
der Hautkontakt mit Trennmittel vermieden wird
Lagermengen von Trennmitteln am Arbeitsplatz gering zu halten sind
Zündquellen vermieden werden (Rauchverbot) und
die Maßnahmen des vorsorgenden Brandschutzes getroffen werden.
Vermeiden Sie Zündquellen wie zum Beispiel Funkenflug, Rauchen, offenes Feuer.
Stellen Sie Löscheinrichtungen zur Verfügung.
Vermeiden Sie das regelmäßige Heben und Tragen von schweren Lasten und sorgen Sie dafür, dass zum Beispiel Hebehilfen verwendet werden bei Gewichten mit mehr als 15 bzw. 25 kg (Beurteilung nach der Leitmerkmalmethode).
Achten Sie beim Transport von Lasten auf die geeignete Auswahl von Lastaufnahmemitteln, Hebezeugen und Transportmitteln.
Achten Sie vor dem Transport der Betonfertigteile auf ausreichende Festigkeit des Betons.
Sorgen Sie dafür, dass für das Durchtrennen der Bewehrungsstähle sichere Verfahrensweisen zu Verfügung gestellt werden, die zum Beispiel keinen Funkenflug oder Lärm verursachen.
Sorgen Sie für das sichere Anschlagen und Transportieren von Lasten, zum Beispiel kein ruckhaftes Bewegen der Hebezeuge.
Alle beweglichen Teile der Schleudereinrichtung müssen so konstruiert und gebaut werden, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind.
Es müssen trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen (zum Beispiel Schutzzaun, Lichtschranken) in diesem Bereich vorhanden sein.
Gewährleisten Sie, dass:
vor dem Betreten von gesicherten Bereichen gefahrbringende Bewegungen verhindert und eine Bedienung in diesen Anlagenteilen ausschließlich im Handbetrieb möglich sind
der Gefahrbereich immer einsehbar ist
eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes geregelt ist
die gegenseitige Kommunikation besteht.
Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Bedienungsanleitung des Herstellers. Berücksichtigen Sie insbesondere die Fälle:
Betriebsstörungen
Wartung
Instandsetzung und
Inspektion.
Lassen Sie Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen insbesondere auch auf die Manipulation von Schutzeinrichtungen hin und erstellen Sie bei Bedarf betriebliche Checklisten.
Ihre spezifischen Betriebsanweisungen müssen zum Beispiel folgende Inhalte enthalten:
"Steuerung außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern"
"allpolig vom Netz trennen"
Unterweisen Sie regelmäßig Ihre Beschäftigten auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.
Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:
bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen
bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt.
Sehen Sie insbesondere bei neuen Betriebsstätten technische Maßnahmen, zum Beispiel schallschutzmindernde Decken/Wände, vor.
Verwenden Sie bei der "Betonkosmetik" möglichst Stoffe, die keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind.
Sorgen Sie dafür, dass für die Lagerung der Betonfertigteile Formen ungewollte Lageveränderungen verhindert werden, zum Beispiel durch ausreichend tragfähige Untergründe und Regale.
Abb. 93 sichere Lagerung von Schleuderbetonfertigteilen
3.8.3
Sonderbauteile aus Beton
Sonderbauteile aus Beton sind besondere Betonfertigteile, die nach Angaben beziehungsweise Plänen des Auftraggebers hergestellt werden. Bei der Fertigung treten durch die Individualität der geometrischen Formen der Betonfertigteile oft besondere Gefährdungen auf.
Abb. 94 Schalung für Betonsonderteil
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Gefährdungen |
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Bei der Herstellung von Sonderbauteilen aus Beton achten Sie auf folgende Gefährdungen:
Stolpern, Stürzen, Ausrutschen, Anstoßen im Bereich der Schalungen, zum Beispiel durch überstehende Verbindungsmittel wie Gewindestangen oder durch herumliegendes Material
Schneiden, Stechen, zum Beispiel durch Einbau von Hilfs- und Verbindungsmitteln wie Nägel, Anker, Gewindestangen
mechanische Gefährdungen bei der Montage oder Demontage von Schalungsteilen
Abstürzen von höher gelegenen Arbeitsplätzen, zum Beispiel bei der Montage oder Demontage.
ungewolltes Auslösen von zum Beispiel Druckluftnaglern, -tackern
Herabstürzen von Schalungsteilen, -elementen von dem Schalungstisch beim Aufbau oder dem Entschalen nach dem Erhärtungsprozess
Augen- oder Handverletzungen, durch zum Beispiel Späne, Splitter, Holzteile und Nägel
Verletzungen beim Einsatz von Handwerkzeugen, wie zum Beispiel Hammer und Nageleisen
Exposition gegenüber Gefahrstoffen, zum Beispiel bei der Herstellung von Formteilen aus Polyurethan
beim Einölen der Schalungen besteht Ausrutschgefahr
Belastungen der Haut und der Atemwege durch Trennmittel
Brand- und Explosionsgefahr beim Umgang mit Trennmitteln, zum Beispiel beim Versprühen
Gesundheitsgefahr durch Trennmittel, zum Beispiel Schädigung der Haut
Zwangshaltungen bei Montage und Demontage von Schalungsteilen oder der kompletten Schalung
Heben und Tragen von schweren Lasten
Holzstäube, zum Beispiel durch Holzbearbeitungsmaschinen, manueller Holzbearbeitung
Lärm, zum Beispiel durch Holzbearbeitung, beim Schalungsbau und Verdichtung
Mineralische Stäube bei der Bearbeitung von fertiggestellten Produkten
Schnitt- und Stichgefahren an scharfkantigen Bewehrungsstählen und Drahtenden
Verletzungen durch Herabspringen und Abstürzen von den Formen
Funkenflug, Lärm, Schnitt-, Quetsch- und Abtrennverletzungen beim Durchtrennen von Bewehrungsstählen
Haut- und Augenverletzungen durch Beton, zum Beispiel Spritzer beim Einbringen des Betons in die Schalung oder Herabstürzen aus dem Kübel
Lärm und Vibrationen durch Rüttler
Verletzungen durch defekte Arbeitsmittel, zum Beispiel Innenrüttler und Anschlagmittel
Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:
Maßnahmen |
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Sorgen Sie für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Arbeits- und Verkehrsbereich und vermeiden Sie Stolperstellen.
Stellen Sie geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung, insbesondere Augen-, Gehör-, Hand- und Fußschutz, auch Kopfschutz.
Achten Sie darauf, dass:
beim Zusammenbau von Schalungsteilen ausreichende Platzverhältnisse gegeben sind
günstige Sichtverhältnisse vorliegen
sich nur beauftragte Beschäftigte in diesem Bereich aufhalten.
Gleichen Sie unterschiedliche Arbeitshöhen möglichst durch Zwischenpodeste aus.
Achten Sie beim Einsatz von Druckluftnaglern auf folgende Punkte:
Einwandfreie Beweglichkeit der Freischusssicherung oder des Sicherheitskontaktauslösers muss gewährleistet sein.
Nagler nie mit gezogenem Abzugsbügel transportieren.
Vor dem Anschließen des Gerätes an die Druckluftleitung Magazin entleeren.
Beim Füllen des Magazins Gerät nicht auf sich selbst oder andere richten.
Beim Nageln immer seitlich vom Gerät stehen.
Geräte so ablegen, dass nicht durch Anstoßen oder Hängenbleiben die Freischusssicherung auslöst.
Nach beendeter Arbeit Druckluftnagler von Druckluftleitung trennen.
Bei Störungen Gerät abkuppeln, Magazin entleeren und dann erst Fehler suchen.
Sorgen Sie dafür, dass Schalungsteile, Befestigungselemente und Anschlagmöglichkeiten haben.
Berücksichtigen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung die verwendeten chemischen Stoffe, zum Beispiel Polyurethane, Trennmittel und prüfen Sie, inwieweit diese durch weniger gefährliche ersetzt werden können.
Sorgen Sie insbesondere in dem Arbeitsbereich, in dem mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, für ausreichende Be- und Entlüftung. Für die Gestaltung von raumlufttechnischen Maßnahmen lassen Sie sich fachlich zum Beispiel durch Ihren Unfallversicherungsträger oder andere Fachleute beraten.
Setzen Sie Trennmittelsprühgeräte ein, die die Arbeitsplatzatmosphäre möglichst wenig belasten.
Vermeiden Sie Zündquellen wie zum Beispiel Funkenflug, Rauchen, offenes Feuer.
Treffen Sie die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Sorgen Sie für technischen Hilfsmittel, zum Beispiel Hebehilfen, um die ergonomischen Gegebenheiten am Arbeitsplatz zu optimieren. Binden Sie Ihre Betriebsärztin bzw. Ihren Betriebsarzt ein und lassen Sie sich hierzu beraten.
Stellen Sie Ihren Beschäftigten Treppen und Tritte zum sicheren Auf- und Absteigen zur Verfügung.
Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:
bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen
bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt.
Zur Vermeidung von Lärmgefährdungen treffen Sie folgende Maßnahmen:
Trennen Sie die Arbeitsbereiche so, dass unbeteiligte am Arbeitsprozess nicht durch Lärm gefährdet werden.
Sorgen Sie bei der Einrichtung neuer Arbeitsstätten dafür, dass die Schallausbreitung minimiert wird, zum Beispiel durch Kapselung, absorbierende Abschirmungen, Decken und Wände.
Achten Sie insbesondere bei der Beschaffung neuer Arbeitsmittel darauf, dass diese dem fortschrittlichen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechend beschafft und betrieben werden, zum Beispiel Frequenzgesteuerte Rüttler, Einsatz von selbstverdichtendem Beton oder lärmarmen Verdichtungsverfahren, zum Beispiel Schüttelverfahren.
Vermeiden Sie lose Teile auf den Schalungen beziehungsweise Tischen.
Stellen Sie sicher, dass die zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung auch getragen wird.
Sie haben dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden. Stellen Sie nur geprüfte und intakte Anschlagmittel und Werkzeuge zur Verfügung.
Abb. 95 Betonteil für Bahnsteigkante
3.8.4
Betonwerkstein
Betonwerkstein wird in baulichen Einrichtungen zum Beispiel als Stufen, Verkleidungsplatten, Beläge verwendet. Oft werden geschliffene Betonwerksteine als Terrazzoplatten bezeichnet. Bei der Herstellung und Bearbeitung der Produkte treten Gesundheitsgefährdungen durch mineralischen Staub und Lärm auf. Ansonsten ist von gleichen Gefährdungen wie bei der Herstellung von Sonderbauteilen auszugehen. Weiterhin werden auch bei der Herstellung von Betonwerksteinprodukten und Terrazzoplatten Schleif-, Polier- und Sägeeinrichtungen in oft automatisierten Anlagen, das heißt mit speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS) eingesetzt. Daraus ergeben sich zusätzliche Gefährdungen.
Abb. 96 Sägeeinrichtung für den Zuschnitt einer Betonwerksteinplatte
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Gefährdungen |
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Bei den zusätzlichen Schleif-, Polier- und Sägearbeiten von Betonwerksteinprodukten achten Sie auf folgende Gefährdungen:
mechanische Gefährdungen zum Beispiel an Drehtischen, Polier und Schleifanlagen
Verletzungen durch unzureichend abgedeckte, schnell laufende Werkzeuge
Augen- und Hautverletzungen durch Stein- und Werkzeugsplitter/-teile
Erkrankungen durch quarzhaltigen Feinstaub, Lärm und Vibrationen
Verletzungsgefahr durch nicht oder unzureichend gesicherte Gefahrstellen in Automatikbereichen, zum Beispiel SPS-gesteuerte Maschinen, insbesondere durch Umgehen oder Manipulieren von Schutzeinrichtungen
Verletzungsgefahr durch den Hochdruckstrahl beim Wasserstrahlschneiden
elektrische Gefährdung beim Gebrauch von Maschinen im Nassbereich, Augenverletzungen durch eingesetzte Laserstrahlen zum Beispiel Positionierlaser
Herabstürzen und Umsturz von Werkstücken
Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:
Abb. 97 Betonblocklager für die Herstellung von Betonwerksteinprodukten
Maßnahmen |
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Achten Sie darauf, dass bei Quetsch- und Schergefahren durch ausreichende Mindestabstände verhindert werden, zum Beispiel für Personen zwischen bewegten Maschinenteilen und der Umgebung mindestens 0,5 m.
Beim Einsatz von Säge- und Fräsmaschinen, Block- und Gattersägen achten Sie darauf, dass Sageblattschutzhauben eingesetzt werden, die das Blatt bis auf den zum Schneiden notwendigen Teil verdecken.
Setzen Sie möglichst vibrationsarme und schallgedämpfte Maschinen und Geräte ein. Bei Sägeblättern ist auf eine Schallminderung durch den Einsatz von zum Beispiel Sandwichblättern oder Lasereinschnitten (schlangenlinienförmig) zu achten.
Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:
bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen,
bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt.
Verwenden Sie im Nassbereich Schutzkleinspannung oder Schutztrennung.
Achten Sie darauf, dass an Bearbeitungsmaschinen angebrachte Schutzeinrichtungen nicht entfernt werden.
Sorgen Sie dafür, dass bei Schleif- und Fräsarbeiten nass gearbeitet wird und Sprühnebel möglichst nahe am Werkzeug niederschlagen wird.
Achten Sie darauf, im Nassbetrieb stationär betriebene Maschinen mindestens mit der Schutzart IP 54 einzusetzen und Handmaschinen nur mit der Schutzmaßnahme "Schutzkleinspannung" oder "Schutztrennung" zu betreiben.
Achten Sie in der Produktion darauf, dass freigesetzte Stäube möglichst vollständig an den Entstehungsstellen erfasst werden, zum Beispiel Absaughauben, Gummibälge.
Setzen Sie zum Beispiel zu Messzwecken zur Positionierung von Werkstücken nur Laser ein, die den genormten Schutzklassen entsprechen.
An automatisierten Anlagen haben Sie folgende Maßnahmen zu treffen:
Alle beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut werden, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind.
Es müssen trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen (zum Beispiel Schutzzaun, Lichtschranken) bei diesen Maschinen vorhanden sein.
Gewährleisten Sie, dass
vor dem Betreten von gesicherten Bereichen gefahrbringende Bewegungen verhindert und eine Bedienung in diesen Anlagenteilen ausschließlich im Handbetrieb möglich sind
der Gefahrbereich immer einsehbar ist
eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes geregelt ist
die gegenseitige Kommunikation besteht.
Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Berücksichtigen Sie insbesondere die Fälle:
Betriebsstörungen
Wartung
Instandsetzung und
Inspektion.
Lassen Sie Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Manipulation von Schutzeinrichtungen und erstellen Sie bei Bedarf betriebliche Checklisten.
Ihre spezifischen Betriebsanweisungen müssen zum Beispiel folgende Inhalte enthalten:
"Steuerung außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern"
"allpolig vom Netz trennen"
"Restenergien berücksichtigen".
Unterweisen Sie regelmäßig Ihre Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung.
Abb. 98 Fertigung der Werksteinprodukte in automatisierten Produktionsanlagen
3.8.5
Spaltenböden aus Beton
Spaltenböden aus Beton sind Betonfertigteile, die für die Tierhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben als durchlässige Bodenelemente verwendet werden. Die Spaltenböden werden in manueller Arbeit aber auch teilautomatisiert hergestellt. Hierbei treten Gefährdungen auf, die mit denen vergleichbar sind, die bei der Herstellung von anderen Betonfertigteilen auftreten.
Abb. 99 manuelles Glätten der Spaltenböden
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Gefährdungen |
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Stolpern, Stürzen, Ausrutschen, Umknicken, Anstoßen im Bereich der Schalungen, an Paletten
Herabstürzen von schweren Teilen, zum Beispiel Schalungsteile, -elemente, Betonteile
Schneiden, Stechen, zum Beispiel durch Bewehrungsteile, -stähle, -elemente, Verbindungsdrähten
mechanische Gefährdungen beim Umgang mit zum Beispiel Schalungsteilen, an Konstruktionsteilen der Fertigungsanlage
Quetschen, Scheren von Körperteilen wegen Umgehen oder Manipulieren von Schutzeinrichtungen
Abstürzen von höher gelegenen Arbeitsplätzen, zum Beispiel bei der Montage oder Demontage von Anlagenteilen, Schalungen
beim Einölen der Schalungen besteht Ausrutschgefahr
Belastungen der Atemwege durch zum Beispiel Trennmittel
Haut- und Augenverletzungen durch Gefahrstoffe, zum Beispiel Spritzer beim Einbringen des Betons in die Schalung, Trennmittel beim Einölen der Schalungen
Brand- und Explosionsgefahr, zum Beispiel durch Trennmittel
Zwangshaltungen bei Montage und Demontage von Schalungsteilen oder der kompletten Schalung
unzureichende Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, ungünstige Anordnung des Arbeitsplatzes, unzureichende Pausen-, Sanitärräume
Schnitt- und Stichgefahren an scharfkantigen Bewehrungsstählen und Drahtenden
Schnitt-, Quetsch- und Abtrennverletzungen beim Durchtrennen von Bewehrungsstählen
Verletzungen durch defekte Arbeitsmittel, zum Beispiel Innenrüttler und Anschlagmittel
elektrischer Schlag und bei zum Beispiel Schweißarbeiten
Augenschädigungen zum Beispiel durch Lichtbögen oder Funkenflug
Lärm und Vibrationen durch zum Beispiel Rüttler bei der Betonverdichtung, Winkelschleifer
Heben und Tragen von schweren Lasten
Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:
Abb. 100 Wenden des gefertigten Betonelementes
Maßnahmen |
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Sorgen Sie für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Arbeits- und Verkehrsbereich und vermeiden Sie Stolperstellen.
Stellen Sie geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung, insbesondere Augen-, Gehör-, Hand- und Fußschutz, auch Kopfschutz.
Achten Sie darauf, dass:
beim Zusammenbau von Schalungsteilen ausreichende Platzverhältnisse gegeben sind
günstige Sichtverhältnisse vorliegen
sich nur beauftragte Beschäftigte in diesem Bereich aufhalten.
Gleichen Sie unterschiedliche Arbeitshöhen möglichst durch Zwischenpodeste aus.
Stellen Sie Ihren Beschäftigten Treppen und Tritte zum sicheren Auf- und Absteigen zur Verfügung.
Berücksichtigen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung die verwendeten chemischen Stoffe, zum Beispiel Polyurethane oder Trennmittle und prüfen Sie, inwieweit diese durch weniger gefährliche ersetzt werden können.
Setzen Sie Trennmittelsprühgeräte ein, die die Arbeitsplatzatmosphäre möglichst wenig belasten.
Sorgen Sie insbesondere in dem Arbeitsbereich, in dem mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, für ausreichende Be- und Entlüftung. Für die Gestaltung von raumlufttechnischen Maßnahmen lassen Sie sich fachlich zum Beispiel durch Ihren Unfallversicherungsträger oder andere Experten, beraten.
Vermeiden Sie Zündquellen wie zum Beispiel Funkenflug, Rauchen, offenes Feuer.
Treffen Sie die Maßnahmen des vorsorgenden Brandschutzes.
Sorgen Sie für technischen Hilfsmitteln, zum Beispiel Hebehilfen, um die ergonomischen Gegebenheiten am Arbeitsplatz zu optimieren. Binden Sie Ihren Betriebsarzt ein und lassen Sie sich hierzu beraten.
Sie haben dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen sind. Stellen Sie nur geprüfte und intakte Anschlagmittel und Werkzeuge zur Verfügung.
Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:
bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen
bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt.
Zur Vermeidung von Lärmgefährdungen treffen Sie folgende Maßnahmen:
Trennen Sie die Arbeitsbereiche so, dass unbeteiligte am Arbeitsprozess nicht durch Lärm gefährdet werden.
Sorgen Sie bei der Einrichtung neuer Arbeitsstätten dafür, dass die Schallausbreitung minimiert wird, zum Beispiel durch Kapselung, absorbierende Abschirmungen, Decken und Wände.
Achten Sie insbesondere bei der Beschaffung neuer Arbeitsmittel darauf, dass diese dem fortschrittlichen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechend beschafft und betrieben werden, zum Beispiel Frequenzgesteuerte Rüttler, Einsatz von selbstverdichtendem Beton oder lärmarmen Verdichtungsverfahren, zum Beispiel Schüttelverfahren.
Vermeiden Sie lose Teile auf den Schalungen beziehungsweise Tischen.
Stellen Sie sicher, dass die zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung auch getragen wird.
Abb. 101 gefertigter Spaltenboden/Belüftungselement
An automatisierten Anlagen haben Sie folgende Maßnahmen zu treffen:
Alle beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut werden, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert werden.
Es müssen trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen (zum Beispiel Schutzzaun, Lichtschranken) bei diesen Maschinen vorhanden sein.
Gewährleisten Sie, dass:
vor dem Betreten von gesicherten Bereichen gefahrbringende Bewegungen verhindert und eine Bedienung in diesen Anlagenteilen ausschließlich im Handbetrieb möglich sind
der Gefahrbereich immer einsehbar ist
eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes geregelt ist
die gegenseitige Kommunikation besteht.
Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Bedienungsanleitung des Herstellers. Berücksichtigen Sie insbesondere die Fälle:
Betriebsstörungen
Wartung
Instandsetzung und
Inspektion.
Lassen Sie Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Manipulation von Schutzeinrichtungen und erstellen Sie bei Bedarf betriebliche Checklisten.
Ihre spezifischen Betriebsanweisungen müssen zum Beispiel folgende Inhalte enthalten:
"Steuerung außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern"
"allpolig vom Netz trennen"
"Restenergien berücksichtigen".
Unterweisen Sie regelmäßig Ihre Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung.