Abschnitt 2.1 - 2 Verantwortung des Unternehmens und der Beschäftigten
2.1 Grundsätzliches
Nach den einschlägigen Gesetzen und Unfallverhütungsvorschriften ist die Arbeitssicherheit eine wesentliche unternehmerische Aufgabe. Die Unternehmerin oder der Unternehmer trägt hierfür die Verantwortung, ebenso aber auch alle Beschäftigten im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben in Zusammenhang mit einer zu erbringenden Dienstleistung.