Abschnitt 1 - Rechtsvorschriften
Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung oder inhalativer Exposition mit Gesundheitsgefährdung, verursacht durch unausgehärtete Epoxidharze, werden im Anhang Teil 1 (1) der ArbMedVV aufgeführt. Die Veranlassung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen durch den Arbeitgeber regelt § 4 Abs. 1 ArbMedVV.