Abschnitt 2.28 - 2.28 Soll-Zustand
ist der durch eine Gefährdungsbeurteilung bzw. sicherheitstechnische Bewertung festgelegte sichere Zustand für die weitere Benutzung bzw. den weiteren Betrieb.
ist der durch eine Gefährdungsbeurteilung bzw. sicherheitstechnische Bewertung festgelegte sichere Zustand für die weitere Benutzung bzw. den weiteren Betrieb.