Abschnitt 5.2 - 5.2 Bestimmungsgrenzen
Im Rahmen der Methodenentwicklung wurde die Bestimmungsgrenze in Anlehnung an die DIN EN 32645 nach der Leerwertmethode berechnet [3]. Dazu wurden zehn unbeaufschlagte Filter dem gesamten Aufarbeitungsverfahren unterzogen, der Mittelwert ( ) der durch die eingesetzten Filter, Reagenzien und Gefäße verursachten Blindwerte sowie die zugehörige Standardabweichung ermittelt und zur Berechnung der Bestimmungsgrenze in folgende Formel eingesetzt:
XBG = + 10 · s
Die kleinste bestimmbare Konzentration in der Probeluft ist nach Abzug des mittleren Blindwertes nur noch abhängig von dessen zehnfacher Standardabweichung.
Tabelle 5:
Bestimmungsgrenze und Blindwert
Bestimmungsgrenze [XBG] in der Messlösung | [μg/l] | 30 |
---|---|---|
Mittlerer Blindwert [ ] in der Messlösung | [μg/l] | 14 |
Standardabweichung [s] der Blindwerte in der Messlösung | [μg/l] | 1,6 |
Bestimmungsgrenze absolut | [μg] | 0,03 |
Kleinste bestimmbare Konzentration in der Probeluft4 | [μg/m3] | 0,26 |
für ein Probeluftvolumen von 1,2 m3 und 20 ml Probelösung