Art. 29 32012R1025 - Aufhebung
Der Beschluss Nr. 1673/2006/EG und der Beschluss 87/95/EWG werden aufgehoben.
Verweise auf die aufgehobenen Beschlüsse gelten als Verweise auf diese Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang IV dieser Verordnung zu lesen.