Abschnitt 2.18
Umhüllung (Gehäuse): Ein Teil, das Betriebsmittel gegen bestimmte äußere Einflüsse schützt und direktes Berühren aus jeder Richtung verhindert.
Umhüllung (Gehäuse): Ein Teil, das Betriebsmittel gegen bestimmte äußere Einflüsse schützt und direktes Berühren aus jeder Richtung verhindert.