Abschnitt 4.2 - 4.2 Arbeitsplätze und Verkehrswege
4.2.1
Nicht durchsturzsichere Bauteile dürfen unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Absturzsicherung nur auf tragfähigen Lauf- und Arbeitsstegen betreten werden, diese Stege müssen mindestens 0,5 m breit sein. Maßnahmen zur Absturzsicherung können z. B. sein:
beidseitige Umwehrung der Stege,
Verwendung von Schutznetzen (Abbildung 21)
oder
einseitige Umwehrung und gleichzeitige Verwendung von PSA gegen Absturz, wenn eine beidseitige Umwehrung die vorzunehmenden Arbeiten behindern würde und geeignete Anschlageinrichtungen für den Einsatz von PSAgA vorhanden sind.
Siehe
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4.2.2
Lauf- und Arbeitsstege aus Holz auf nicht durchsturzsicheren Bauteilen müssen mindestens der Sortierklasse S10 nach DIN 4074-1 entsprechen, Querschnitte und Stützweiten nach Tabelle 4 haben sich in der Praxis bewährt.
Siehe § 6 der DGUV Vorschrift 38/39 "Bauarbeiten" |
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Brett- oder Bohlenbreite | Brett- oder Bohlendicke | ||||
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3,0 cm | 3,5 cm | 4,0 cm | 4,5 cm | 5,0 cm | |
20 cm | 1,25 m | 1,50 m | 1,75 m | 2,25 m | 2,50 m |
24 und 28 cm | 1,25 m | 1,75 m | 2,25 m | 2,50 m | 2,75 m |
4.2.3
Lauf- und Arbeitsstege müssen gegen unbeabsichtigtes Verschieben oder Abrutschen/Abheben gesichert sein. Wenn die Steigung mehr als 1:5 (über 11°) beträgt, müssen Trittleisten angebracht sein, ist das Verhältnis steiler als 1:1,75 (über 30°) sind Trittstufen vorzusehen.
Siehe § 10 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 38/39 "Bauarbeiten" |
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4.2.4
Dachflächen bei denen Dachlatten verwendet wurden, die nicht der Sortierklasse S10 nach DIN 4074-1 und den Abmessungen nach Tabelle 3 entsprechen, sind nicht sicher begehbar. Werden diese Dachflächen und Dachlatten im Rahmen der auszuführenden Arbeiten als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg genutzt, sind neben den Festlegungen zur Absturzsicherung (siehe Abschnitt 3.3) nach innen und außen zusätzliche Maßnahmen zu treffen, z. B.:
Verwendung von Dachdecker-Auflegeleitern
oder
Herstellen von Trittlatten bei einer Umdeckung.
Siehe §§ 6, 7, 8 und 11 der DGUV Vorschrift 38/39 "Bauarbeiten" |
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