Abschnitt 17.1 - 17 Sprengarbeiten
17.1 Allgemeines
Sind bei Bauarbeiten unter Tage Sprengarbeiten erforderlich, müssen die Bestimmungen der UVV "Sprengarbeiten" (VBG 46) eingehalten werden.
Sind bei Bauarbeiten unter Tage Sprengarbeiten erforderlich, müssen die Bestimmungen der UVV "Sprengarbeiten" (VBG 46) eingehalten werden.