Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
(Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV)
Vom 15. November 2016 (BGBl. I S. 2531) (1)
Geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. April 2019 (BGBl. I S. 554)
Inhaltsübersicht | §§ |
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Abschnitt 1 | |
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Abschnitt 2 | |
Gefährdungsbeurteilung; Fachkundige Personen; Messungen, Berechnungen und Bewertungen | |
Gefährdungsbeurteilung | 3 |
Fachkundige Personen; Messungen, Berechnungen und Bewertungen | 4 |
Abschnitt 3 | |
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen; Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder | |
Unterabschnitt 1 | |
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen; allgemeine Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder | |
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder | 5 |
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch elektromagnetische Felder | 6 |
Unterabschnitt 2 | |
Besondere Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch statische Magnetfelder | |
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen bei Tätigkeiten im statischen Magnetfeld über 2 Tesla | 7 |
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für die Projektilwirkung von ferromagnetischen Gegenständen im Streufeld von Anlagen mit hohem statischen Magnetfeld (> 100 Millitesla) | 8 |
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der oberen Auslöseschwelle für die Beeinflussung von implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten in statischen Magnetfeldern | 9 |
Unterabschnitt 3 | |
Besondere Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz | |
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz | 10 |
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der oberen Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz | 11 |
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für magnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz | 12 |
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für Kontaktströme bei berührendem Kontakt | 13 |
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hertz | 14 |
Unterabschnitt 4 | |
Besondere Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz | |
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz | 15 |
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für stationäre Kontaktströme oder induzierte Ströme durch die Gliedmaßen im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 110 Megahertz | 16 |
Besondere Festlegungen für die Überschreitung des Expositionsgrenzwertes der lokalen spezifischen Energieabsorption für sensorische Wirkungen von gepulsten elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0,3 Gigahertz bis 6 Gigahertz (Mikrowellenhören) | 17 |
Unterabschnitt 5 | |
Besondere Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder bei medizinischen Anwendungen von Magnetresonanzverfahren | |
Besondere Festlegungen für die Überschreitung von Expositionsgrenzwerten bei medizinischen Anwendungen von Magnetresonanzverfahren | 18 |
Abschnitt 4 | |
Unterweisung der Beschäftigten; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit | |
Unterweisung der Beschäftigten | 19 |
Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit | 20 |
Abschnitt 5 | |
Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten | |
Ausnahmen | 21 |
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten | 22 |
Anhänge | |
Physikalische Größen im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern | Anhang 1 |
Nichtthermische Wirkungen: Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz | Anhang 2 |
Thermische Wirkungen: Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für zeitveränderliche elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz | Anhang 3 |
Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom 15. November 2016 (BGBl. I S. 2531)