Abschnitt 4 - 4 Praktisches Vorgehen
Sie als Aufsichtsperson können sowohl auf Anfrage des Betriebes als auch in Eigeninitiative eine Beratung zur Prävention und Vermeidung von chronischen Störungen nach traumatischen Ereignissen (z. B. Depression, Posttraumatische Belastungsstörung) durchführen.
Folgende wesentliche Punkte sollten Ihnen dabei als Handlungshilfe dienen:
Sensibilisierung und Vermittlung von Informationen
Hilfe bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
Unterstützung bei der Ausarbeitung eines betriebsspezifischen Konzepts
Dokumentation Ihrer Aktivitäten