Abschnitt 2.16 - 2.16 Zur Prüfung sachkundige Person von persönlicher Schutzausrüstung
Die zur Prüfung sachkundige Person ist in Analogie zu der zur Prüfung befähigten Person zu sehen. Diese Person prüft "Persönliche Schutzausrüstungen" (PSA).
Die zur Prüfung sachkundige Person ist in Analogie zu der zur Prüfung befähigten Person zu sehen. Diese Person prüft "Persönliche Schutzausrüstungen" (PSA).