Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis
(DGUV Information 250-010)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe August 2015
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Warum diese Information? | |
Trennung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung | I |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 1 |
Eignungsuntersuchung | 2 |
Eignungsuntersuchungen und ihre Rechtsgrundlagen | II |
Eignungsuntersuchungen auf der Basis spezieller Rechtsvorschriften | 1a) |
Eignungsuntersuchungen auf der Basis arbeitsrechtlicher Rechtsgrundlagen | 1b) |
Einstellungsuntersuchungen | 2 |
Eignungsuntersuchungen während der Beschäftigung | 3 |
Verhältnismäßigkeit von Eignungsuntersuchungen | III |
Beispiele aus der betrieblichen Praxis zu II | IV |
Literatur | V |
Abkürzungen und Fundstellen der Rechtsgrundlagen | VI |
Warum diese Information?
Mit Inkrafttreten der geänderten Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) am 31. Oktober 2013 rückt das Thema Eignungsuntersuchungen weiter in den Fokus des Interesses von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Beschäftigten, Betriebsräten und Personalvertretungen sowie Sicherheitsfachkräften und Betriebsärztinnen und Betriebsärzten. Insbesondere wenn Einschränkungen der gesundheitlichen Eignung von Beschäftigten in Bezug auf die vorgesehenen oder ihnen übertragenen Tätigkeiten zu Gefahren für Leib oder Leben anderer Beschäftigter führen würden, können Eignungsuntersuchungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung sinnvoll und verhältnismäßig sein. Dem Informationsbedarf zum Thema "Eignungsuntersuchungen" soll die DGUV Information "Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis" Rechnung tragen.