Anhang 5 - Umgang mit feuergefährlichen und pyrotechnischen Handlungen
Umgang mit feuergefährlichen und pyrotechnischen Handlungen |
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Legende: | |||||
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Zulässig | Nicht zulässig | Bedingt zulässig |
Tabelle 11
Länderspezifische Abweichungen von der MVStättV sind zu berücksichtigen.
MVStättV A2,3 | Der Nachweis des Brandverhaltens kann zum Beispiel nach MVStättV Anlage 2, Anhang 3 erfolgen. (Angaben über feuergefährliche Handlungen) |
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MVStättV A2,4 | Der Nachweis des Brandverhaltens kann zum Beispiel nach MVStättV Anlage 2, Anhang 4 erfolgen. (Angaben über die pyrotechnischen Effekte) |
BGI 810 | "Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Leitfaden" |
BGI 810-5 | "Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Besondere szenische Effekte und Vorgänge" |
BGI 812 | "Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" |