Abschnitt 3.3 - 3.3 Gefährdungen durch Laserstrahlung
Durch die starke Bündelung des Laserstrahls kann die gesamte Energie der Strahlung auf einen geringen Querschnitt gebündelt werden. Wird der Mensch von einem solchen Strahl getroffen, können Gesundheitsschäden hervorgerufen werden. Neben Verbrennungen der Haut besteht insbesondere die Gefahr von Augenverletzungen. Sichtbare Laserstrahlung kann bis zur Augennetzhaut gelangen und diese zerstören. Unter Berücksichtigung der Unfallschwere ist daher der Gefährdung der Augen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Entsprechend der möglichen Gefährdung werden Laser bzw. Geräte, die einen Laser enthalten (Lasereinrichtungen), vom Hersteller in Klassen nach DIN EN 60825-1 eingeteilt. Die Bedeutung und Hinweise für die Anwendung finden sich in TROS Laserstrahlung, insbesondere im Teil Allgemeines.
Besonders gefährlich ist die Strahlung von Lasereinrichtungen der Klassen 3B und 4. Bei Laserstrahlung aus Lasereinrichtungen der Klasse 4 kann bereits ein Bruchteil der Strahlung, der an metallischen oder polierten Oberflächen oder an Glasflächen, z. B. auch Flaschen, reflektiert wird, zu Augenschäden führen. Dieser Sachverhalt kann auch für Laser der Klasse 3B zutreffen.
Tabelle 1
Typische Laser für Show- und Projektionszwecke
Typische eingesetzte Laser und ihre Wellenlängen |
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Laserdioden |
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Diodengepumpte Festkörperlaser DPSS (Diode-Pumped Solid State, Frequency-Doubled) |
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Gas-Laser |
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Zum Verständnis der Gefährdung ist ein Vergleich mit sichtbarem Licht hilfreich. Ein im gelbgrünen Bereich kontinuierlich strahlender Laser mit einer Leistung von nur 1 mW (= 1 · 10-3 Watt) gehört noch zur relativ ungefährlichen Laserklasse 2. Für die Augen ist in diesem Fall eine Bestrahlungsdauer bis zu 0,25 s zulässig. Bei längerer Bestrahlung besteht die Möglichkeit einer Augenschädigung. Um dies zu vermeiden, müssen aktive Schutzmaßnahmen, d. h. sofortiges Schließen der Augen und rasches Kopf aus dem Strahl bewegen, durchgeführt werden.
Bei einer Lasereinrichtung der Klasse 3R im sichtbaren Bereich ist die Laserleistung bis zu 5-mal und bei der Klasse 3B bis zu 500-mal höher als bei der Laserklasse 2.
Tabelle 2
Laserklassen und ihre Gefährdung (vereinfacht)
Laserklasse | Gefährdung bzw. Schädigungsmöglichkeit | Typische Leistung P (Dauerstrich-Laser) | Typische Anwendung |
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1 | Unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen sicher | P kleiner 0,4 mW bei Wellenlängen zwischen 500 nm und 700 nm | Scanner-Kasse, DVD-Player, eingehauste Laser |
1M | Bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 1) | P kleiner 0,4 mW bei Wellenlängen zwischen 500 nm und 700 nm aber der Strahldurchmesser ist größer als 7 mm | Vermessung |
2 | Der direkte Blick in den Strahl muss vermieden werden - bei längerer Betrachtung über 0,25 s hinaus kann es zu Netzhautschäden kommen | P kleiner 1 mW | Laserpointer, Laser-Wasserwaage |
2M | Bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 2) | der Strahldurchmesser ist größer als 7 mm und die Leistungsdichte beträgt maximal 25 W/m2 | Motivlaser, Nivellierlaser |
3R | Gefährlich für das Auge | P kleiner 5 mW | Show- und Projektions-Laser, (für den sichtbaren Bereich) |
3B | Immer gefährlich für das Auge | P kleiner 500 mW | |
4 |
Bei Lasershows werden häufig Lasereinrichtungen der Klasse 4 verwendet.
Im Gegensatz zum "Sonnenlicht" oder dem Licht einer Lampe, bei dem die Leistungsdichte mit dem Abstand zur Lichtquelle sehr schnell abnimmt, ist die Abnahme der Laserleistungsdichte (Bestrahlungsstärke) mit der Entfernung nur gering. Diese Entfernung kann aber sehr viel größer sein als bei inkohärenten Lichtquellen. Daher können auch in größeren Entfernungen Gesundheitsschäden hervorgerufen werden, wenn die Laserstrahlung auf den Menschen, und zwar insbesondere auf die Augen, trifft.