Abschnitt 6 TRGL 161 - Bericht (1)
Die Ergebnisse der Überwachung sind in einem anschließenden Bericht von dem Aufsichtspersonal festzuhalten.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Die Ergebnisse der Überwachung sind in einem anschließenden Bericht von dem Aufsichtspersonal festzuhalten.