DGUV Vorschrift 9 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

Abschnitt 34 - Zu § 19:

Insbesondere ist die Funktionsweise und Wirksamkeit von Leucht- und Schallzeichen sowie von Sprechzeichen unter Verwendung technischer Einrichtungen zu berücksichtigen.

Siehe Durchführungsanweisungen zu § 16.

Instandhaltung ist die Gesamtheit der betrieblichen Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes einer Einrichtung sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes.

Die Maßnahmen umfassen:

  • Inspektion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes),

  • Wartung (Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes)

    und

  • Instandsetzung (Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes).