Abschnitt 5.6 - 5.6 Sekundäre Gefährdungen
5.6.1
Brandgefahr
Im Laserbereich, besonders in Nähe von offenen Faserendflächen, dürfen keine brennbaren und keine leicht entzündlichen Stoffe gelagert werden.
5.6.2
Explosionsgefahr
Laserstrahlung kann - insbesondere bei Fokussierung und am Faserausgang - durch Absorption in explosionsfähiger Atmosphäre oder an festen Oberflächen zur Zündquelle werden (siehe auch Abschnitt 6.4.3).
5.6.3
Verletzungen durch Faserreste
Bei Steckerkonfektionierung oder Spleißarbeiten entstehende Faserreste sollten in gesonderten Behältnissen gesammelt und entsorgt werden. Feine Fasern können in die Haut oder ins Auge eindringen und zu Entzündungen führen.