DGUV Vorschrift 79 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Verwendung von Flüssiggas

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Abschnitt 35 - Zu § 7 Abs. 2:

Eine den Betriebsablauf störende Unterkühlung kann vermieden werden, z. B. durch

  • ausreichend dimensionierte Versorgungsanlagen (bei Betrieb aus der Gasphase)

    oder

  • Zwischenschaltung eines Verdampfers.

Hinsichtlich der Dimensionierung siehe Anhang 5 "Tabellen und Diagramme".

Hinsichtlich erforderlicher ergänzender Regelungen siehe auch § 5 "Betriebsanweisungen".