Abschnitt 35 - Zu § 7 Abs. 2:
Eine den Betriebsablauf störende Unterkühlung kann vermieden werden, z. B. durch
ausreichend dimensionierte Versorgungsanlagen (bei Betrieb aus der Gasphase)
oder
Zwischenschaltung eines Verdampfers.
Hinsichtlich der Dimensionierung siehe Anhang 5 "Tabellen und Diagramme".
Hinsichtlich erforderlicher ergänzender Regelungen siehe auch § 5 "Betriebsanweisungen".