Abschnitt 6.9 - 6.9 Verbrennen von Abfällen im Freien
Soweit das Verbrennen von Abfällen im Freien noch zugelassen ist, ist zu beachten:
Den Abfällen dürfen keine Spraydosen, Kunststoffbehälter, Flaschen oder dgl. beigemischt sein.
Das Feuer darf mit brennbaren Flüssigkeiten (z.B. Benzin, Dieselöl, Spiritus) weder entfacht noch unterhalten und auch nicht wieder entfacht werden.
Von Flammen und Glut ist - auch mit Fahrzeugen - genügend Abstand zu halten.
Windrichtung und -stärke, um nicht durch Funkenflug oder Rauch Personen und Umgebung (Gebäude, Bewuchs, Verkehrsflächen) zu gefährden.
Feuerstellen dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Geeignete Feuerlöscheinrichtungen sind bereit zu halten.