Abschnitt 4.3 - 4.3 Transport am Einsatzort
4.3.1 Transport mit technischem Gerät
Für den Transport von Holzmasten am Einsatzort sind technische Hilfsmittel einzusetzen.
Technische Hilfsmittel zum Transport von Holzmasten am Einsatzort sind z. B.
Seilwinden
Bagger
LKW mit Ladekran
Mehrzweckgeräte
4.3.2 Manueller Transport
Abweichend von Abs. 4.3.1 dürfen Maste auch manuell transportiert werden, wenn der Einsatz technischer Hilfsmittel unverhältnismäßig und der manuelle Transport mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist.
Der Einsatz technischer Hilfsmittel kann z. B. bei nicht befahrbaren Zuwegungen unverhältnismäßig sein.
Abb. 4.3.1.1
Beispiel für den Transport eines Holzmasten mit einem Mehrzweckgerät
Manuelle Transportarbeiten sollten nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Hierbei sollte die Last für einen männlichen Beschäftigten 40 kg bei ebenem Gelände nicht überschreiten. Es werden dabei bevorzugt Transporthilfen eingesetzt.
Es wird auf die grundsätzlichen Regelungen der Lastenhandhabungsverordnung verwiesen. Zur Beurteilung manueller Transportarbeiten siehe auch "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten" (LASI-Veröffentlichung LV 9).
Falls Masten manuell transportiert werden, sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:
die Beschäftigten werden nach Körpergröße geordnet eingesetzt
die Beschäftigten verwenden polsternde Schulterauflagen
beim Tragen auf der Schulter stehen alle Träger auf einer Mastseite
am Hang wird der Mast nur auf der talseitigen Schulter getragen
die Last wird aus der Kniebeuge angehoben
es wird auf Kommando des hinten stehenden Trägers angehoben
der Mast wird nicht über den Kopf gehoben
der Mast wird nicht abgeworfen, sondern auf Kommando des hinten stehenden Trägers von den Schultern abgesetzt
die Beschäftigten stehen nicht in Rollrichtung des Mastes
Es gibt keine rechtsverbindlichen Grenzwerte für Lastgewichte für alle Beschäftigten. Da die Beanspruchung des Muskel-Skelett-Systems von Zeitdauer/Häufigkeit, Körperhaltungen, Ausführungsbedingungen und Lastgewichten abhängt, sind diese Faktoren in ihrer Kombination zu beachten.
Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung bietet hier die Leitmerkmalmethode "Heben, Halten, Tragen" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) Lasten größer 40 kg für Männer und 25 kg für Frauen sind jedoch grundsätzlich als Risiko einzustufen.