Abschnitt 16 - Zu § 8 Abs. 3:
Die Forderung nach Einstellbarkeit der Kopfstützen von Sitzen im Cockpit ist für in Rückenlehnen integrierte Kopfstützen durch Verstellbarkeit der Rückenlehnen erfüllt.
Soweit die Kopfstützen die Flugzeugführer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindern, können diese versenkbar oder abklappbar sein.