Abschnitt 3 - 3 Unterweisungsanlässe
Unterweisungen werden vor der Aufnahme einer Tätigkeit (als Erstunterweisung) und danach in regelmäßigen Abständen (als Wiederholungsunterweisung) durchgeführt.
Beispielhafte Anlässe für eine Erstunterweisung sind:
Neueinstellung,
Arbeitsplatzwechsel,
Einführung neuer Verfahren, Maschinen, Stoffe oder Geräte.
Wiederholungsunterweisungen finden:
regelmäßig,
verhaltensabhängig in angemessenen Zeitabständen (siehe Bild 3-1),
mindestens jedoch einmal jährlich; mindestens jedoch halbjährlich (JArbSchG)
oder
bei besonderen Anlässen situationsabhängig
statt.
Zu den besonderen Anlässen gehören:
Unfälle, Berufskrankheiten,
Beinahe-Unfälle oder auffällige sicherheitswidrige Verhaltensweisen,
Arbeitsaufgaben mit besonders hohen Gefährdungen,
ungewöhnliche oder selten vorkommende Arbeiten.
Bei Erstunterweisungen von Berufsanfängern oder Betriebsneulingen müssen Grundlageninformationen zu betrieblichen Besonderheiten stärker berücksichtigt werden.

Bild 3-1: Angemessene Zeitabstände für Unterweisungen