Abschnitt 12.7 - 12.7 Trennmittel
Trennmittel sollen das Anhaften der Formmasse an der Form verhindern. Häufig werden Trennmittel auf Silikonbasis sowie Wachskombinationen, die in leichten Kohlenwasserstoffen (Benzine) gelöst sind, verwendet.
Von Trennmitteln auf Silikonbasis gehen beim Streichauftrag im Regelfall keine Gesundheitsgefahren aus. Beim Sprühauftrag aus Spraydosen sind die diesbezüglichen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu beachten (siehe Abschnitt 12.8 Spraydosen (Aerosolpackungen)).
Bei Trennmitteln auf Wachs/Kohlenwasserstoffbasis ergeben sich Gesundheitsgefahren durch:
Haut-, Augen- und Atemwegsreizungen durch entstehende Dämpfe
Hautentfettende Wirkung bei Hautkontakt
Aufnahme von hautresorptiven Stoffen sowohl durch eine vorgeschädigte als auch durch die intakte Haut
Es ist für eine ausreichende freie Lüftung oder Raumlüftung zu sorgen. Besonders bei häufiger oder großflächiger Anwendung, zum Beispiel an ständigen Arbeitsplätzen, kann die Installation einer Absaugeinrichtung notwendig sein. Werden trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen Grenzwerte überschritten, ist folgender Atemschutz zu tragen:
Wisch-/ Streichauftrag: Maske mit Filter A
Sprühauftrag: Maske mit Filter AP
Bei Tätigkeiten mit kohlenwasserstoffhaltigen Trennmitteln müssen Chemikalienschutzhandschuhe benutzt werden. Als häufig geeignet haben sich Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk erwiesen. Bei Spritzgefahr (z. B. Sprühauftrag) muss eine Schutzbrille getragen werden.
Beim Einsatz kohlenwasserstoffhaltiger Trennmittel ist zu prüfen, inwieweit Brand- und Explosionsgefahren bestehen. Gegebenenfalls sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. |
Hinweise zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Spraydosen (Aerosolpackungen) finden Sie im Abschnitt 12.8.