Abschnitt 79 - Zu § 20 Abs. 10:
Mit einer gefährlichen Verringerung der Stabilität der organischen Peroxide ist insbesondere zu rechnen, wenn entstehende Zersetzunsprodukte autokatalytisch die weitere Zersetzung beschleunigen.
Mit einer gefährlichen Verringerung der Stabilität der organischen Peroxide ist insbesondere zu rechnen, wenn entstehende Zersetzunsprodukte autokatalytisch die weitere Zersetzung beschleunigen.