Abschnitt 3 - Zu § 2 Abs. 2:
Zusammensetzung von Aluminiumknetlegierungen siehe DIN 1725 Teil 1 "Aluminiumlegierungen; Knetlegierungen". Hinsichtlich des maximalen Magnesiumgehaltes gilt § 1 dieser Unfallverhütungsvorschrift.
Zusammensetzung von Aluminiumknetlegierungen siehe DIN 1725 Teil 1 "Aluminiumlegierungen; Knetlegierungen". Hinsichtlich des maximalen Magnesiumgehaltes gilt § 1 dieser Unfallverhütungsvorschrift.