Abschnitt 10.11 - 10.11 Kennzeichnung der Arbeitsplätze
Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Weiterhin ist auf das Rauchverbot, in explosionsgefährdeten Bereichen auch auf das Verbot des Umgehens mit offenem Feuer und offenem Licht, hinzuweisen.
Rettungswege und Notausgänge sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen.
Deutlich erkennbar bedeutet in diesem Zusammenhang, schnell und leicht verständlich - auch für Personen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind - durch symbolhafte Darstellungen die Aufmerksamkeit auf bestimmte Sachverhalte zu lenken.
Die Arbeitsstättenrichtlinie "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (ASR A1.3) und die Richtlinie 92/58/EWG des Rates über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz hat hierzu Farben, Formen und Symbole der Verbots-, Warn-, Gebots- und Rettungszeichen verbindlich festgelegt.
Die Sicherheitsfarbe Rot mit der Kontrastfarbe Weiß ist für Verbote vorgesehen. Sie wird auch zur Kennzeichnung von Feuerlöscheinrichtungen und für entsprechende Hinweise verwendet.
Die Sicherheitskennzeichnung kann natürlich nur beachtet werden, wenn alle Personen, für die die Kennzeichnung von Bedeutung sein kann, umfassend und ständig wiederholt unterwiesen werden.
Verbotszeichen Beispiele | Rauchen verboten | Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten | Mit Wasser löschen verboten | Rettungszeichen Beispiele | Rettungsweg (Richtungsangabe nach links oder rechts möglich) __________________________________________________ | |
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Warnzeichen Beispiele | Warnung vor feuergefährlichen Stoffen | Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre | Warnung vor einer Gefahrstelle | |||
Gebotszeichen Beispiele | Augenschutz benutzen | Schutzhelm benutzen | Atemschutz benutzen | Hinweis auf "Erste Hilfe" | Richtungsangaben für Erste-Hilfe-Einrichtungen |
Bild 10-20: Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
alt | neu | ||
Feuerlöscher (Signalrot) | |||
Löschschlauch (Signalrot) | |||
Feuerleiter (Signalrot) | |||
Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung (Signalrot) | |||
Brandmelder (Signalrot) | |||
Brandmeldetelefon (Signalrot) |
Bild 10-21: Gegenüberstellung der Brandschutzzeichen aus BGV A8 (alt) und ASR A1.3 (neu) mit wesentlichen Änderungen