Abschnitt 53 - Zu § 29 Abs. 1:
Die mittlere Bremsverzögerug ist aus der Ausgangsgeschwindigkeit und dem Weg zu errechnen, der vom Beginn der Bremstätigkeit bis zum Stillstand des Bodengerätes zurückgelegt wird.
![ccc_1193_formel01.jpg](https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ccc_1193_formel01.jpg)
- b
= mittlere Bremsverzögerung
- v
= Fahrgeschwindigkeit
- s
= Bremsweg
Die Abbremsung (in %) ist das Verhältnis der Summe der Bremskräfte am Radumfang, geteilt durch das Gewicht des Bodengerätes, multipliziert mit 100
![ccc_1193_formel02.jpg](https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ccc_1193_formel02.jpg)
Der hydrostatische Antrieb kann als Betriebsbremse Verwendung finden, wenn kein Kurzschlußventil für den Hydraulikkreis vorhanden oder das Kurzschlußventil dem unmittelbaren Zugriff entzogen ist, z. B. durch Anordnung unter der Motorhaube.