Abschnitt 1 - 1
Arbeitsbereiche mit Bleiexposition
In den nachfolgend beschriebenen Arbeitsbereichen (Abschnitte 1.1 bis 1.10) sind Messungen erforderlich, um die Einhaltung der Luftgrenzwerte zu überprüfen. Im Bild 1-1 sind für wesentliche Arbeitsbereiche mit Bleiexposition die durch den Berufsgenossenschaftlichen Messtechnischen Dienst erfassten Messergebnisse dargestellt.
Die in Abschnitt 4 aufgeführten Hygienemaßnahmen sind generell einzuhalten.
Bei Bleikonzentrationen oberhalb des Luftgrenzwertes sind Vorsorgeuntersuchungen und persönliche Schutzausrüstungen (z.B. Atemschutz) erforderlich.
Bild 1-1: Arbeitsbereiche mit Bleiexposition (Mittelwerte über einen Datenzeitraum von 1980 bis 2000)