Abschnitt 2 ASR 38/2 - Anforderungen an Sanitatsräume und vergleichbare Einrichtungen (1)
Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.
2.1 Lage
Sanitätsräume und vergleichbare Einrichtungen sollen im Erdgeschoss liegen, damit sie mit einer Krankentrage und von Krankenkraftwagen (KTW und RTW) leicht erreicht werden können.
Sanitätscontainer sind ebenerdig aufzustellen.
2.2 Kennzeichnung
Sanitätsräume und vergleichbare Einrichtungen müssen durch das weiße Kreuz auf grünem Grund mit weißer Umrandung gekennzeichnet sein. 1)
Zugänge von Sanitätsräumen müssen durch einen weißen waagerechten Pfeil auf rechteckigem grünen Grund mit weißer Umrandung gekennzeichnet sein.1)
2.3 Bauliche Gestaltung
Zur Aufnahme der erforderlichen Einrichtung und Ausstattung müssen für
- Sanitätsräume Räume mit einer Grundfläche von mindestens 20 qm und einer lichten Höhe von 2,5 m zur Verfügung stehen.
- Sanitätscontainer Räume mit einer Grundfläche von mindestens 5,35 x 2,35 m und einer lichten Höhe von mindestens 2,30 m zur Verfügung stehen.
Die im Bild 1 und 2 angegebenen Maße sind Mindestmaße. Die bildliche Darstellung und Anwendung der Einrichtungsgegenstände und der Ausstattung gilt als Beispiel.
2.4 Zugänge
Zugänge zu Sanitätsräumen und vergleichbaren Einrichtungen dürfen höchstens 3 Stufen haben. Bei Neubauten sind Höhenunterschiede in den Zugängen stufenlos, max. Steigung: 1:8-12,5 anzulegen.
2.5 Transportwege
Die verletzte Person muss vor Regen und Schneefall geschützt vom Sanitätsraum zum Rettungswagen transportiert werden können (z.B. Vordach).
2.6 Eingänge
Eingänge zu Sanitätsräumen sollen eine lichte Weite von mindestens 1,2 m und eine Höhe von mindestens 2,0 m haben.
Eingänge zu Sanitätscontainern oder anderen vergleichbaren Einrichtungen sollen eine lichte Weite von mindestens 0,8 m und eine Höhe von mindestens 2,0 m haben.
Eingangstüren müssen dicht schließen und feststellbar sein.
2.7 Fußböden, Wände und Decken
Fußböden, Wände und Decken von Sanitätsräumen und vergleichbaren Einrichtungen müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Der Fußbodenbelag muss aus undurchlässigen, verschleißfesten und rutschhemmenden Werkstoffen bestehen. Der Belag muss an den Kanten hochgezogen sein. (Als Wandbelag sind z.B. Fliesen oder abwaschbare glatte Anstriche geeignet.) Raumdecken sollen wischfesten Anstrich haben.
2.8 Wärmeisolierung
Bei Sanitätscontainern und anderen vergleichbaren Einrichtungen dürfen folgende Wärmedurchgangszahlen nicht überschritten werden:
Decken und Fußboden | K = 0,6 |
---|---|
Wände | K = 1,0 |
2.9 Einrichtungen
In Sanitätsräumen und vergleichbaren Einrichtungen müssen mindestens folgende Einrichtungen installiert sein:
- ein Waschbecken mit Spiegel und Konsole sowie Seifenspender, Desinfektionsmittelspender, fließendes Kalt- und Warmwasser (bis 60 Grad Celsius ) aus einer Mischbatterie,
- mindestens 3 Steckdosen an geeigneter Stelle,
- eine trag- und aufladbare Notleuchte mit Aufladeeinrichtung,
- ein Telefon, über das sowohl inner- als auch außerbetriebliche Stellen erreichbar sein müssen.
In Sanitätsräumen und vergleichbaren Einrichtungen oder in unmittelbarer Nähe muss eine Dusche mit beweglicher Brause vorhanden sein. Eine Toilette muss in unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
2.10 Ausstattung
Sanitätsräume und vergleichbare Einrichtungen sind wie folgt auszustatten:
Inventar | ||
---|---|---|
Sanitätsraum | Sanitätscontainer | |
Schreibtisch | Schreibgelegenheit (z.B. Stehpult, Klappbrett, kleiner Schreibtisch) | |
Schreibtischstuhl | ||
Schreibmaschine | ||
Papierkorb | ||
Aushang der "Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen" mit den dort geforderten Angaben Verbandbuch oder -kartei Krankentrage DIN 13025 fahrbares Gestell für Krankentragen DIN 13034 oder DIN 13046 | ||
Liege, Kopf- und Fußende verstellbar | ||
Verbandtisch mit Unterschrank kombiniert, fahrbar Stuhl mit Kopfstütze, abwaschbar | ||
Stühle (Metallrahmen, abwaschbar) | Klappsitze Arzthocker | |
Infusionsständer oder Deckenhalter für Infusion auf Schiene verstellbar | ||
verschließbare Schränke, die für die getrennte und übersichtliche Aufbewahrung von Verbandstoffen, Medikamenten, Geräten und Instrumenten zu unterteilen sind | ||
Abwerfbehälter mit Plastikbeuteleinsatz und Deckel | ||
Kleiderhaken | ||
Wandschirme |
Rettungstransportmittel und Erste-Hilfe-Material | |
---|---|
Sanitätsraum | Sanitätscontainer |
Schleifkorb DIN 23400 | |
Krankentrage DIN 13025 | |
Vakuummatratze | |
Wirbelsäulenbrett 1.100 x 600 mm | |
Rettungstuch mit Tasche DIN 13040 | |
Gummitücher | |
Einwegdecken | |
Einweglaken für Liegen und Tragen | |
Kammernschienen | |
Inhalt von mindestens 2 Verbandkästen DIN 13169-E, ausgenommen Scheren | |
Instrumentenbesteck in transparenter Folie, bestehend aus: | |
- Schere A 130 DIN 58252, Länge 130 mm, gerade, stumpf/ stumpf, korrosionsbeständig | |
- Kleiderschere, Länge 180 mm, mit Kopf und verzahnter Schneide, korrosionsbeständig | |
- Erste-Hilfe-Schere DIN 58279 | |
- Pinzette A 130 x 2 DIN 58238, Länge 130 mm, anatomisch, korrosionsbeständig | |
- Splitterpinzette | |
Guedeltubus Größen 2, 3 und 5 | |
Mundkeil (Gummi) | |
Mundtubus, nachgiebig, kurz, für Mund-zu-Mund-Beatmung | |
Sauerstoffmasken mit auswechselbaren oder nachfüllbaren O(tief 2)-Speichern | |
Beatmungsgeräte (einmal in Tasche) | |
jeweils Beutel mit 2 Gesichtsmasken (mittel und groß) | |
Absauggerät in Tasche mit Absaug-Katheter | |
Flaschen mit Infusionslösung, Inhalt 500 ml, zur Schockbekämpfung | |
Einmal-Infusionsbestecke mit Venenpunktionskanüle, steril | |
Einmal-Spritzen und Einmal-Kanülen | |
Alkoholtupfer | |
Blutdruckmessgerät | |
Stethoskop | |
Mundspatel | |
Allzwecktücher | |
Begleitzettel für Verletzte | |
Taschenlampe |
Pflegegeräte | |
---|---|
Sanitätsraum | Sanitätscontainer |
Wärmflasche | |
Steckbecken mit Deckel | |
Einweg-Urinale | |
Einweg-Nierenschalen | |
Einweg-Trinkbecher | |
Einweg-Handschuhe | |
Einweg-Bekleidung | |
Schutzmäntel |
Fein- und Grobdesinfektionsmittel | |
---|---|
Sanitätsraum | Sanitätscontainer |
Seife für Seifenspender | |
Reinigungsmittel | |
Hautschutzcreme | |
Nagelbürste | |
Nagelschere | |
Nagelfeile | |
Zellstoff |
Arzneimittel | |
---|---|
Sanitätsraum | Sanitätscontainer |
Nach ärztlichen Angaben unter Verschluss |
Bereitschaftstasche | |
---|---|
Sanitätsraum | Sanitätscontainer |
Rettungsdecke mindestens 2.100 x 140 mm | |
Brandwundenverbandtücher | |
Verbandpäckchen | |
Heftpflaster | |
Mullbinden | |
Zellstoff | |
Dreiecktücher | |
Kleiderschere | |
Erste-Hilfe-Schere | |
Einweg-Handschuhe | |
Mundkeil (Gummi) | |
Zungenspatel | |
Begleitzettel für Verletzte | |
Schreibstift | |
Taschenlampe |
Ausführung der Kennzeichnung s. DIN 4844 Teil 1-3 "Sicherheitskennzeichnung"