Abschnitt 1 ASR A3.4/7 - Zielstellung
Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben der Sicherheitsbeleuchtung und von optischen Sicherheitsleitsystemen in § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 und 4 sowie insbesondere in den Punkten 2.3 Abs. 1 und 3.4 Abs. 3 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.
Außer Kraft am 18. März 2022 durch die Bekanntmachung vom 1. März 2022 (GMBl S. 248)