Abschnitt 2.9 - 2.9 Straßentunnel
Straßentunnel sind gemäß der "Richtlinien für die Ausstattung über und den Bau und Betrieb von Straßentunneln" (RABT) alle für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmte Tunnel ab einer geschlossenen Länge von 80 Metern.
Straßentunnel sind gemäß der "Richtlinien für die Ausstattung über und den Bau und Betrieb von Straßentunneln" (RABT) alle für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmte Tunnel ab einer geschlossenen Länge von 80 Metern.