Laser-Einrichtungen
für Show- oder Projektionszwecke
(bisher: BGI 5007)
Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik
Stand der Vorschrift: Oktober 2004
Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
Diese BG-Information wurde erarbeitet vom Sachgebiet "Laserstrahlung" im Fachausschuss Elektrotechnik, vom Fachausschuss Nahrungs- und Genussmittel, und vom Sachgebiet: "Studios und Theater" im Fachausschuss Verwaltung der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit - BGZ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" der Fachgruppe "Öffentliche Verwaltung" des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK).
Diese BG-Information soll dem Unternehmer und Betreiber helfen, Anforderungen aus der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) zu erfüllen; siehe § 37 der Verordnung. Weiterhin soll dem Unternehmer eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der darauf erlassenen Verordnungen gegeben werden.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Laserspezifische Regelungen | 2 |
Information über Laserstrahlung | 3 |
Definitionen | 4 |
Bereitstellung und Benutzung | 5 |
Schutzmaßnahmen | 6 |
Laserklassen nach der BG-Information "Betrieb von Lasereinrichtungen" (BGI 832) | Anhang 1 |
Beispiele für die Kennzeichnung der Laserklassen (nach Abschnitt 5 DIN EN 60 825-1) | Anhang 2 |
Zeitkriterien für die Einhaltung von MZB-Werten | Anhang 3 |
Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung von Show- und Projektions-Lasern | Anhang 4 |
Muster für die Anzeige eines Show- oder Projektions-Lasers Laseranzeige gemäß Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" (BGV B2/GUV-VB2) | Anhang 5 |
Bezugsquellenverzeichnis | Anhang 6 |