Abschnitt 9 - Zu § 6:
Die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers.
Hierzu zählt auch, dass bei Vorhandensein einer Fahrerrückhalteeinrichtung diese benutzt wird. Dies bedeutet z.B., dass
bei einer Fahrerkabine die Türen geschlossen,
Bügeltüren geschlossen,
Fahrersitzbügel in Schutzstellung gebracht
oder
Fahrersitzgurte angelegt
werden.