Abschnitt 1.3 - 1.3
Diese Information findet keine Anwendung auf Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren für Gesundheit und Leben von Personen, die beim Arbeiten mit Traggerüsten, Gleit- und Kletterschalungen, und durch vorhandene oder anstehende Gefahrstoffe ausgelöst werden können.