Anlage 1
Gefährdende Tätigkeit | Nachuntersuchungsfristen (in Monaten 1) | |
---|---|---|
Tragen von Atemschutzgeräten2) | ||
Personen bis 50 Jahre Personen über 50 Jahre: | 36 | |
Gerätegewicht bis 5 kg | 24 | |
Gerätegewicht über 5 kg | 12 | |
Tauchen (Feuerwehrtauchen) | 12 |
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-6132
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Die Nachuntersuchung ist jeweils vor Ablauf der in der Tabelle genannten 12, 24 oder 36 Monate berechnet ab dem Zeitpunkt der letzten Untersuchung durchzuführen
Regelmäßige Eignungsuntersuchungen (§ 6 Absatz 3) sind nicht erforderlich für das Tragen von Atemschutzgeräten:
bis 3 kg Gewicht und ohne Atemwiderstand,
bis 3 kg Gewicht und Atemwiderstand bis 5 mbar, wenn die Tragezeit weniger als 30 Minuten pro Tag beträgt,
bis 5 kg Gewicht, wenn es sich um Fluchtgeräte oder Selbstretter handelt, die ausschließlich zur Flucht oder Selbstrettung getragen werden.
MUSTER-UVV