Abschnitt 4.2 - 4.2 Nachweis der Standsicherheit sowie der Arbeits- und Betriebssicherheit
4.2.1
Für Treppen bei Bauarbeiten ist ein Brauchbarkeitsnachweis, bestehend aus
einem Standsicherheitsnachweis nach DIN 4420-1 "Arbeits- und Schutzgerüste; Allgemeine Regelungen; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen"
und
dem Nachweis der Arbeits- und Betriebssicherheit in Übereinstimmung mit Abschnitt 6
erforderlich.
4.2.2
Abweichend von Abschnitt 4.2.1 darf auf den Standsicherheitsnachweis verzichtet werden, wenn die Standsicherheit der Konstruktion nach fachlicher Erfahrung beurteilt werden kann.