Abschnitt 4 - Zu § 4 Abs. 2:
Befestigungsteile sind z. B. Augen, Haken, Nocken und Knaggen.
Hinsichtlich der Auswahl und Kennzeichnung von Befestigungsteilen siehe § 25.
Befestigungsteile sind z. B. Augen, Haken, Nocken und Knaggen.
Hinsichtlich der Auswahl und Kennzeichnung von Befestigungsteilen siehe § 25.