Abschnitt 9.1 - Rettungseinrichtungen
Der Unternehmer hat, abhängig von den durchzuführenden Arbeiten und den örtlichen Verhältnissen, geeignete Rettungseinrichtungen in ausreichender Zahl und leicht erreichbar bereit zu stellen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Versicherten mit der Handhabung der Rettungseinrichtungen vertraut sind.
Zur Rettung können folgende Rettungseinrichtungen erforderlich sein:
PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen
Rettungstragen, z.B. Schleifkorbtragen
Von der Umgebungsatmosphäre unabhängige Atemschutzgeräte
Rettungseinrichtungen gegen Ertrinken.
Zu Rettungseinrichtungen siehe auch Regel "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen" (BGR/GUV-R 199). Zu Atemschutzgeräten siehe auch Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" (BGR/GUV-R 190).
Alternativ ist es möglich, dass nach Abstimmung durch den Unternehmer beauftragte externe Rettungsdienste die Rettungseinrichtungen zur Verfügung stellen.
Abb. 9.1.1: Für Tätigkeiten mit Absturzgefahr sind Auffanggurte nach DIN EN 361 einzusetzen. Das Bildbeispiel zeigt einen Auffanggurt, der über eine hintere und vordere Anschlagöse verfügt. Gurte dieser Bauform eignen sich auch gut für die Rettung, da sie ein Hochziehen oder Ablassen der zu rettenden Personen ermöglichen.
Abb. 9.1.2: Beispiele für Rettungs- und Abseilgeräte, die ein Anheben und Abseilen zu rettender Personen ermöglichen. Die Handhabung setzt einen soliden Kenntnisstand zum Umgang mit den Rettungsgeräten voraus. Dieser wird in der Regel durch wiederkehrende Rettungsübungen sichergestellt.
Abb. 9.1.3: Insbesondere an Einsteigöffnungen von Anlageteilen eignet sich der Einsatz eines mobilen Dreibocks. Diese ortsveränderlichen Anschlagpunkte ermöglichen eine gegen Absturz gesicherte Benutzung der Steigleitern und erleichtern im Rettungsfall den Einsatz eines Rettungshubgerätes
Abb. 9.1.4: Beispiel für den Einsatz eines Rettungstuches
Abb. 9.1.5: Zur Rettung schwer verletzter Personen empfiehlt sich der Einsatz spezieller Rettungstragen. Der Verletzte kann auf der Trage festgezurrt werden, so dass auch eine vertikale Rettung möglich ist.
Abb. 9.1.6: Beispiel für eine Rettungsschale, die ein Bergen von Personen durch enge Einsteigöffnungen ermöglicht.