Abschnitt 10.10 - 10.10 Verwenden brennbarer Stoffe
Das Verwenden von explosionsgefährlichen, brandfördernden und entzündlichen Stoffen oder Zubereitungen ist so vielfältig, dass eine vollständige Aufzählung der Verfahren und der jeweils notwendigen Sicherheitsmaßnahmen den Rahmen dieser Schrift sprengen würde.
Nachstehend sind deshalb nur grundsätzliche organisatorische Methoden und Hinweise für die Verwendung einiger Stoffe an exemplarischen Arbeitsplätzen und Betriebsbereichen beschrieben.
Sicherheitsdatenblatt
Es hat sich bewährt, die im Betrieb zur Verwendung gelangenden gefährlichen Stoffe mit den zugehörigen stoffspezifischen Daten und Kennzahlen in einer Kartei zu sammeln. Die von Stoffen ausgehenden Gefährdungen und die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen können hierin übersichtlich zusammengefasst dargestellt werden. Im Gefahrfall sind dann die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sowie die Möglichkeiten der Ersten-Hilfe-Leistung schnell "zur Hand".
Darüber hinaus lässt sich durch die vollständige Erfassung dieser Stoffe leichter verwirklichen:
der Ersatz brennbarer Stoffe durch unbrennbare
bei gleichartiger Eigenschaft mehrerer Stoffe die Beschränkung auf nur wenige, besser auf einen einzigen Stoff, z. B. nur ein Lösemittel, nur eine Reinigungsflüssigkeit. Ersatz brennbarer Reinigungsflüssigkeiten, wie Testbenzin, durch unbrennbare Kaltreiniger
Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in den Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung nach Maßgabe der Richtlinie 91/155/EWG kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln.
Das Sicherheitsdatenblatt muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
Stoff/Zubereitung - und Firmenbezeichnung
- 2.
Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- 3.
Mögliche Gefahren
- 4.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
- 5.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung, insbesondere
geeignete Löschmittel
aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel,
besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine/ihre Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase
besondere Schutzausrüstungen bei der Brandbekämpfung
- 6.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- 7.
Handhabung und Lagerung
- 8.
Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
- 9.
Physikalische und chemische Eigenschaften
- 10.
Stabilität und Reaktivität
- 11.
Angaben zur Toxikologie
- 12.
Angaben zu Ökologie
- 13.
Hinweise zur Entsorgung
- 14.
Angaben zum Transport
- 15.
Vorschriften
- 16.
Sonstige Angaben
Betriebliche Brandschutzpraxis
E | O | ||
---|---|---|---|
Explosionsgefährlich | Brandfördernd | ||
F + | F | ||
Hoch entzündlich | Leichtentzündlich | ||
T + | T | ||
Sehr giftig | Giftig | ||
C | Xi | ||
Ätzend | Reizend | ||
XN | N | ||
Gesundheitsschädlich | Umweltgefährlich |
Bild 10-17: Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen nach Gefahrstoffverordnung
Kennzeichnung
Gefährliche Stoffe und gefährliche Zubereitungen sind entsprechend der Gefahrstoffverordnung und den dazugehörigen Technischen Regeln TRGS zu verpacken und zu kennzeichnen.
Änderung der Gefahrensymbole
Gefährliche Stoffe und Gemische (alte Bezeichnung Zubereitung) werden gemäß GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) neu gekennzeichnet. Die Umstufungen erfolgen voraussichtlich bei Stoffen zum 01.12.2010 und bei Gemischen zum 01.06.2015.
Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrensymbole | |||||
---|---|---|---|---|---|
alt: Stoff- und Zubereitungsrichtlinie | neu: GHS-Verordnung | ||||
explosionsgefährlich brandfördernd | E | O | |||
hoch entzündlich leicht entzündlich | F + | F | |||
sehr giftig giftig gesundheitsschädlich | T + | T | Xn | ||
ätzend reizend | C | Xi | |||
sensibilisierend | Xn Einatmen; Xi Hautkontakt | ||||
krebserzeugend fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) erbgutverändernd | T | Xn | |||
umweltgefährlich | N | ||||
asbesthaltige Zubereitung und Erzeugnisse | |||||
Bemerkung: Übergangsfristen für Stoffe bis zum 01.12.2010, für Gemische bis zum 01.06.2015 Quelle: BGV A 8/Umweltbundesamt Juni 2008 |
Bild 10-19: Gegenüberstellung der Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrensymbole