Abschnitt C16.1 - Sicherer Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten - wichtige Grundregeln
Einsatzvorbereitung:
Voraussetzung für den sicheren Einsatz hydraulischer Rettungsgeräte ist ein zielgerichtetes und geplantes Vorgehen. Bei der dafür erforderlichen Lageerkundung sind insbesondere auch die von Unfallfahrzeugen ausgehenden Gefahren für Einsatzkräfte festzustellen.
Sicherheitsmaßnahmen bei Fahrzeugunfällen müssen mögliche Probleme moderner Fahrzeugkonstruktionen, neue Werkstoffe im Fahrzeugbau und Sicherheitseinrichtungen an Fahrzeugen berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Gefahren durch Airbags, Gurtstraffer oder automatische Überrollbügel.
Unfallfahrzeuge bei Bedarf stromlos schalten - Batterien abklemmen.
Gegen mögliche Brandgefahren ausreichenden Brandschutz sicherstellen.
Unfallfahrzeuge vor Einsatzmaßnahmen gegen ungewollte Bewegung durch Unterbauen und Abstützen stabilisieren.
Hydraulikschläuche und elektrische Zuleitungen dürfen an Einsatzstellen keine Stolperstellen bilden. Sie dürfen nicht über spitze oder scharfkantige Teile geführt werden.
Nicht erforderliche Kräfte aus dem Wirk- und Gefahrenbereich hydraulischer Rettungsgeräte heraushalten. Für die Bemessung des Gefahrenbereichs empfiehlt sich ein Sicherheitskreis oder innerer Absperrbereich mit einem Radius von 5 m. Auch unterstützend tätige Einsatzkräfte müssen diesen Bereich vor Schneid- oder Spreizarbeiten wieder verlassen.
An hydraulischen Rettungsgeräten nur ausgebildete und erfahrene Geräteführer einsetzen. Die praktische Ausbildung mindestens einmal jährlich im Rahmen von Übungen wiederholen.
Zum Schutz vor wegschleudernden oder wegschnellenden Teilen grundsätzlich Gesichtsschutz benutzen.
Vor dem Betätigen von Spreiz- oder Schneidgeräten sicheren Stand einnehmen. Die Geräte gehen den Weg des geringsten Widerstandes und können sich drehen oder abrutschen. Einsatzkräfte können dadurch getroffen, eingeklemmt oder gequetscht werden.
Unterbau durch Rüsthölzer
Gefahr! Aufenthalt im Gefahrenbereich ohne Gesichtsschutz
Schneidgeräte:
An der Spitze der Schneidmesser ist die Schneidkraft am geringsten. Richtiges Ansetzen zum Maulinneren des Schneidgerätes hin bringt höhere Schneidkräfte und schützt die Messerspitzen vor Beschädigungen.
Die Schneidmesser möglichst rechtwinklig am zu schneidenden Teil ansetzen. Das Auseinanderdrücken der Messer und eine mögliche Beschädigung werden vermieden.
Beim Schneiden muss mit wegschleudernden Teilen gerechnet werden.
Lenksäulen, Achsen, Stabilisatoren und ähnliche gehärtete Teile dürfen nicht geschnitten werden.
Freie Enden nur schneiden, wenn diese gegen unkontrollierte Bewegungen und Wegschleudern gesichert sind.
Spreizgeräte (Spreizer):
Spreizer so ansetzen, dass ein Abgleiten vermieden wird.
Wenn erforderlich, den Spreizer mehrfach nachsetzen. Der Geräteführer ist zu unterstützen, wenn das eingesetzte Gerät schwer und groß ist oder der Einsatz unter beengten Verhältnissen erfolgt.
Die Steuerung des Speizers darf nur durch den Geräteführer allein erfolgen.
Spreizer können mit Kettenvorsätzen auch als Zuggerät eingesetzt werden. Dafür erforderliche Anschlagpunkte müssen ausreichend tragfähig sein. Den Gefahrenbereich unbedingt freihalten.
Rettungszylinder:
Rettungszylinder nur so ansetzen, dass ein Abrutschen ausgeschlossen ist.
Sichere Ansatzpunkte lassen sich durch geeignetes Zubehör herstellen, z.B. durch auswechselbare Spitzen oder spezielle Schwelleraufsätze für Kraftfahrzeuge.
Einsatz eines Schneidgerätes
Einsatz eines Spreizers
Einsatz eines Rettungszylinders mit Schwelleraufsatz.
Gerätesicherheit:
Nur hydraulische Rettungsgeräte verwenden, die sicherheitstechnisch einwandfrei sind und regelmäßig geprüft werden. Schadhafte Geräte dürfen nicht verwendet werden.
Hydraulische Rettungsgeräte müssen mit "Totmannschaltung" und Nullstellungszwang ausgerüstet sein. Das Bedienteil geht nach dem Loslassen automatisch in die Nullstellung zurück. Die Gerätebewegung stoppt sofort.
Beim Wiederansteuern unter Last darf keine gegenläufige Bewegung auftreten. Dies gilt auch für den Fall, dass Hydraulikschläuche auseinandergekuppelt werden oder durch Beschädigungen Hydraulikflüssigkeit austritt.
Beim Auseinanderfahren unter Last darf keine gegenläufige Bewegung auftreten.
Geräteprüfung:
Hydraulische Rettungsgeräte sind durch einen Sachkundigen mindestens einmal jährlich einer Sicht- und Funktionsprüfung sowie alle drei Jahre einer Funktions- und Belastungsprüfung zu unterziehen.
Nach jedem Einsatz ist eine Sichtprüfung durchzuführen. Grundsatz: Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz.
Beispiele für mögliche Mängel und Maßnahmen im Rahmen von Sichtprüfungen:
Schneidgeräte mit verbogenen oder angerissenen Messern sofort außer Betrieb nehmen,
Spreizerspitzen mit stark abgenutzter oder beschädigter außenseitiger Riffelung müssen ersetzt werden.
Bei Hinweisen auf mögliche Materialanrisse oder -veränderungen ist eine besondere Prüfung, z.B. mittels Farbeindringverfahren nach DIN 54152 erforderlich. Dies gilt z.B., wenn Spreizgeräte besonders hoch, dynamisch oder quer zur Spreizrichtung belastet wurden.
Sichtprüfung der Schneidemesser