Abschnitt 22 - Zu § 11 Abs. 4:
Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn
Fanggerüste entsprechend DIN 4420-1 "Arbeits- und Schutzgerüste; Allgemeine Regelungen; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen",
oder
Fangnetze entsprechend "Sicherheitsregeln für Auffangnetze" (ZH 1/560)
vorhanden sind.