§ 33 - Inkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1972 3 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
- 1.
die Unfallverhütungsvorschrift (VBG 107) Abschnitt 2.03 "Fahrzeuge mit Kraftantrieb" in der Fassung vom 1. April 1936,
- 2.
Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.
Dieses Datum wird von der jeweiligen Berufsgenossenschaft eingesetzt.