Abschnitt 4 - 4 Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
Für das Fahren von Baggern und Ladern im öffentlichen Straßenverkehr müssen Maschinenführer und Maschinenführerinnen außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer oder die Unternehmerin die erforderliche Fahrerlaubnis (Führerschein) gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besitzen.
Hinweis:
Die Einteilung der Führerschein-Klassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.