DGUV Grundsatz 301-005 - Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern

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Abschnitt 4 - 4 Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr

Für das Fahren von Baggern und Ladern im öffentlichen Straßenverkehr müssen Maschinenführer und Maschinenführerinnen außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer oder die Unternehmerin die erforderliche Fahrerlaubnis (Führerschein) gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besitzen.

Hinweis:

Die Einteilung der Führerschein-Klassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.