DGUV Grundsatz 301-005 - Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern

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Abschnitt 7 - 7 Nachweis der Qualifizierung

Der Unternehmer und die Unternehmerin hat die Verantwortung für die ausreichende Qualifizierung und den Nachweis der erworbenen Kompetenzen der von ihm oder ihr beauftragten Maschinenführer und Maschinenführerinnen.

Wenn unklar ist, ob die Qualifikation des Maschinenführers oder der Maschinenführerin, die dieser oder diese z. B. in einem anderen Unternehmen, im Ausland oder in einer anderen Branche erlangt hat, ausreichend ist, kann der Unternehmer oder die Unternehmerin dies anhand der in diesem DGUV Grundsatz beschriebenen Qualifikationen feststellen.