DGUV Information 206-032 - Sicher und gesund arbeiten Wie die gesetzliche Unfallversicherung zum Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit beiträgt

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3 - Sicherheit

g_bu_1684_as_5.jpg

Präventionsarbeit lohnt sich. Die Zahl tödlicher und schwerer Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten um circa zwei Drittel zurückgegangen. Maßnahmen der Prävention helfen aber nicht nur, Schadensfälle zu vermeiden. Sie tragen auch dazu bei, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigungsfähig bleiben. Dies ist gerade vor dem Hintergrund des schon deutlich spürbaren Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels in vielen Branchen wichtig.

Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (bzw. kurz "Gefährdungsbeurteilung") bildet den Mittelpunkt der betrieblichen Präventionsarbeit. Sie ist durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben und Voraussetzung für die Ableitung sowie Umsetzung geeigneter Präventionsmaßnahmen und damit für sicheres und gesundes Arbeiten.

Alle Unfallversicherungsträger verfügen über Präventionsfachkräfte mit umfassendem Fachwissen. Sie beraten und unterstützen die Verantwortlichen in Betrieben und Bildungseinrichtungen bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung.

Arbeitsschutzmanagementsysteme

Systematischer Arbeitsschutz und wirksame Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) bedeuten: Sicherheit bei der Arbeit gezielt planen, systematisch organisieren und konsequent als Führungsaufgabe betreiben. Weiterhin gilt es, die Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen und das System kontinuierlich zu verbessern. Arbeitsschutzmanagementsysteme haben für Betriebe und Bildungseinrichtungen eine Reihe von Vorteilen. Dazu gehören nicht nur wirtschaftliche Aspekte, sondern sie schaffen auch Rechtssicherheit und gewährleisten eine effektive Organisation von Sicherheit bei der Arbeit.

Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmanagementsystemen erhalten Betriebe und Bildungseinrichtungen von den Unfallversicherungsträgern. Zudem können Unfallversicherungsträger vorhandene Managementsysteme begutachten und bescheinigen.

g_bu_1684_as_1.jpg
Die DGUV Information 211-030 "Arbeitsschutzmanagement - Mit System sicher zum Erfolg" wendet sich mit einer kurzen Darstellung des Themas an die Betriebe sowie Bildungseinrichtungen und stellt insbesondere das AMS-Gütesiegel der gesetzlichen Unfallversicherung "Sicher mit System" vor. Diese Publikation dient als Erstinformation, welche durch weitere Schriften zum Thema und/oder persönliche Beratung ergänzt werden kann. (www.dguv.de; Webcode: p211030)

Überwachung und Ermittlung

Durch die Überwachung sollen insbesondere Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden. Letztlich dient sie auch dazu, den Verantwortlichen die ihnen obliegenden gesetzlichen Pflichten bewusst zu machen.

Ermittlungen der Präventionsfachkräfte zielen auf die Ursachenforschung nach Schadensfällen, wie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, ab. Denn daraus lassen sich wichtige Erkenntnisse für die Präventionsarbeit ableiten.

Unfallversicherungsträger überwachen und ermitteln aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags. Dies erfolgt insbesondere durch Befragungen, Ortsbegehungen, Dokumenteneinsichten. Auch Messungen, z. B. zu Gefahrstoffen, Lärm, Ergonomie oder Beleuchtung sind möglich.

g_bu_1684_as_1.jpg
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. Dazu gehören insbesondere Unfälle von Beschäftigten bei Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung.

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt sind, und die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind gesetzlich nicht definiert. Im Allgemeinen werden darunter alle Gefahren für die Gesundheit von Beschäftigten verstanden, die im Zusammenhang mit der Arbeit auftreten können.

Regelwerk

Das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bündelt die Erfahrungen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Seine Umsetzung gewährleistet Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

DGUV Vorschriften sind verbindlich und geben insbesondere Personen mit Führungsverantwortung Handlungssicherheit.

DGUV Regeln konkretisieren Unfallverhütungsvorschriften und zeigen konkrete Präventionsmaßnahmen auf.

g_bu_1684_as_1.jpg
Eine Sonderform von DGUV Regeln sind Branchenregeln. Sie dienen vor allem Unternehmerinnen und Unternehmern von (insbesondere kleinen und mittelständischen) Unternehmen (KMU) als Gesamtkompendium für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie bündeln alle relevanten Gefährdungen und Vorgaben für diese Branche und geben verständliche fachliche Empfehlungen.

DGUV Informationen bieten detaillierte Hilfestellungen, Anleitungen, Maßnahmen und Darstellungen zu einem bestimmten Themengebiet oder Sachverhalt im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

DGUV Grundsätze bieten Maßstäbe für bestimmte Verfahrensfragen, beispielsweise hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.

Das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV wird insbesondere von den Präventionsfachkräften der Unfallversicherungsträger in den Fachbereichen und Sachgebieten der DGUV erarbeitet. Es ergänzt und konkretisiert das staatliche Regelwerk.

Prüfung und Zertifizierung

Produkte wie Maschinen, elektrische Geräte und Persönliche Schutzausrüstungen müssen sicher sein. Sie dürfen Beschäftigte nicht gefährden bzw. müssen für ihren optimalen Schutz sorgen. DGUV Test ist das Prüf- und Zertifizierungssystem der gesetzlichen Unfallversicherung. Von DGUV Test positiv geprüfte Produkte erfüllen die Anforderungen bezüglich Sicherheit und Gesundheit.

Sie werden in einer öffentlichen Datenbank gelistet.

Durch die Prüfung und Zertifizierung gewinnen die Unfallversicherungsträger vielfältige Informationen über Produktmängel, aber auch über innovative Entwicklungen. Diese Erkenntnisse fließen im Rahmen der aktiven Mitarbeit in die Normung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ein. Die gesetzliche Unfallversicherung hat in den letzten Jahrzehnten intensiv dazu beigetragen, auch auf Produktebene ein hohes Schutzniveau zu erreichen.

Wie oben bereits ausgeführt, können Unfallversicherungsträger vorhandene Managementsysteme von Betrieben und Bildungseinrichtungen begutachten und bescheinigen.

Weiterführende Informationen

www.dguv.de

  • Gefährdungsbeurteilung (Webcode: d40131)

  • Grundsätze der Prävention (Webcode: p000941)

  • Prävention lohnt sich (Webcode: d33167)

  • Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) (Webcode: d683300)

  • DGUV Vorschriften- und Regelwerk (Webcode: d32811)

  • Systematische Integration von Sicherheit und Gesundheit in den Betrieb (Webcode: d657256)

  • DGUV Test - Prüf- und Zertifizierungssystem der DGUV (Webcode: d5229)