DGUV Information 215-443 - Akustik im Büro Hilfen für die akustische Gestaltung von Büros

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Beurteilungspegel

Zur objektiven Beschreibung der Geräuschbelastung im Büro wird der sogenannte Beurteilungspegel Lr (engl. rating level) ermittelt. Er wird als zeitlicher Mittelwert - zum Beispiel über einen achtstündigen Arbeitstag - des A-bewerteten Schalldruckpegels angegeben.

Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels bleiben Geräusche, die an dem betrachteten Arbeitsplatz erzeugt werden (zum Beispiel durch Gespräche der Nutzerin bzw. des Nutzers), unberücksichtigt.Besonders störende Eigenschaften von Geräuschen werden durch Zuschläge auf den zeitlichen Mittelwert berücksichtigt. Zuschläge gibt es insbesondere für Impuls-, Ton- und Informationshaltigkeit.

Bedeutung für die Büroakustik
Der Beurteilungspegel an Büroarbeitsplätzen soll unter Berücksichtigung der von außen auf den Arbeitsplatz einwirkenden Geräusche möglichst niedrig sein. Gemäß ASR A3.7 darf er abhängig von der Tätigkeit höchstens 55 dB(A) beziehungsweise 70 dB(A) betragen.