Abschnitt 5.4 - 5.4 Fachgerechtes Anschlagen, Aufnehmen und Absetzen der Last
Lasten sind so anzuschlagen, aufzunehmen und abzusetzen, dass sowohl das Anschlagpersonal als auch andere Personen im Umfeld nicht gefährdet werden.
Gefährdungen durch unbeabsichtigte Bewegungen der Last können zum Beispiel entstehen durch Herabfallen, Pendeln, Kippen, Umfallen, Auseinanderfallen, Abgleiten, Abrollen oder Verrutschen der Last.
Gefährdungen durch unbeabsichtigte Bewegungen des Lastaufnahme- oder Anschlagmittels können zum Beispiel entstehen durch Aushängen, Abreißen, Peitschen, Kippen.
Lasten dürfen erst abgeschlagen werden, wenn die Standsicherheit der Last gewährleistet ist!